Berufs- und Brancheninfo: Friedhofs- und Ziergärtner/in
Infos für Ausbilder/innen und Lehrlinge zum Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner/in
Friedhofs- und ZiergärtnerInnen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und ZiergärtnerInnen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren BerufskollegInnen und zu den Friedhofsbesuchern. Ein gewisses Maß an Taktgefühl ist in diesem Beruf unerlässlich. *)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Übersicht
- Höhe des Lehrlingseinkommens
- AnsprechpartnerInnen - Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
- Ausbildungsvorschriften
- Ausbildungsdokumentation
- Lehrvertrag ausfüllen und anmelden
- Lehrvertrag vorzeitig beenden
- Infos zur Berufsschule
- Lehrabschlussprüfung: Informationen und Praxistipps
- Lehrabschlussprüfung anmelden
- Infos zur Meister und Befähigungsprüfung
- Wie werde ich AusbilderIn? Infos für alle, die noch nie Lehrlinge ausgebildet haben.
- Lehrstellen-Förderung im Überblick
Lehrvertrag ausfüllen und anmelden
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Lehrvertrag vorzeitig beenden
Lehrabschlussprüfung anmelden
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- In Salzburg erhält jeder Lehrling, der in einem regulären Lehrverhältnis steht, rechtzeitig vor Lehrzeitende einen Zahlschein über die Prüfungstaxe an seine Privatadresse. Mit der Einzahlung des Zahlscheines ist der Lehrling zur Lehrabschlussprüfung angemeldet.
Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung
- Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern
- Prüfungsordnung, erste Novelle und zweite Novelle der Prüfungsordnung (Druckfehlerberichtigung)
- Gewerbezugangsverordnung, Novelle der Gewerbezugangsverordnung (Artikel 15)
- Infos über Prüfungskommissionen und -gebühren
- Infos über Prüfungstermine, Vorbereitungskurse und Förderungen
*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung von www.bic.at übernommen.