Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen
Gebühren laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO)
Lesedauer: 1 Minute
Gebühren laut APO
Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.
Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt. Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt. Für Rechen- und Tippfehler auf dieser Seite gibt es keine Gewähr. Die Berechnung und Vorschreibung der Prüfungsgebühr liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Meisterprüfungsstelle.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Meisterprüfungsstelle Ihrer Wahl.
Prüfungsgebühren-Übersicht 2026Prüfungsgebühren
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen.
Was wird konkret ersetzt?
Der Bund übernimmt bisher an die Kandidat:innen verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung. Diese Kosten fallen für Kandidat:innen weg und werden von der öffentlichen Hand getragen.
In welchen Fällen werden Kandidat:innen weiterhin Prüfungsgebühren vorgeschrieben?
Sofern es sich nicht um einen Erst- oder Zweitantritt zu einer Prüfung handelt, wird den Kandidat:innen für alle weiteren Prüfungsantritte die Prüfungsgebühr vorgeschrieben.
Ein Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin ohne (nachweislich) geltend gemachten Rücktrittsgrund gilt auch als Prüfungsantritt!