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Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen

Gebühren laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO)

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.

Die Gebühren für eine Meisterprüfung (H) sind 14 % des Gehaltes eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A 1, Gehaltsstufe 6, gemäß § 28 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956. Die errechnete Gebühr ist auf einen ganzen Eurobetrag aufzurunden. 

Gebühren 2023 für alle Handwerke (H):

  • Modul 4 | Ausbilderprüfung: 121 Euro
  • Modul 5 | Unternehmerprüfung: 362 Euro

Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt. Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt. Für Rechen- und Tippfehler auf dieser Seite gibt es keine Gewähr. Die Berechnung und Vorschreibung der Prüfungsgebühr liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Meisterprüfungsstelle.

Prüfungsgebühren-Übersicht 2023

Materialkosten/Werkstättenbenützungsgebühren

Der Prüfungskandidat hat die Kosten für die zur Durchführung der fachlichen Arbeiten benötigten Materialien und Einrichtungen zu tragen. Werden diese Materialien und Einrichtungen von der Meisterprüfungsstelle zur Verfügung gestellt, so sind sie dem Prüfungskandidaten gegen Bezahlung bei der Prüfung bereitzustellen.

Stellt die Meisterprüfungsstelle die zur Durchführung der fachlichen Arbeiten benötigten Materialien nicht bei, so hat der Prüfungskandidat auf Grund der in der Einladung zur Prüfung enthaltenen diesbezüglichen Aufforderung die Materialien zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Weiters können auch für die Benützung der Werkstätten anteilige Kosten anfallen.

Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Meisterprüfungsstelle Ihrer Wahl.

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