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Wiederholung Lehrabschlussprüfung

Infos zur LAP-Wiederholungsprüfung

Wenn die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich absolviert wurde, kann diese grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden.

Es ist jedoch jeweils ein Antrag zu stellen. Bei Wiederholungsprüfungen wird von der Lehrlingsstelle überprüft, ob ein kostenloser Antritt zur Wiederholungsprüfung zutrifft.

Grundsätzlich ist seit September 2013, unter bestimmten Voraussetzungen, der zweite und/oder dritte Prüfungsantritt kostenlos. Ab dem vierten Prüfungsantritt und bei unentschuldigtem Fernbleiben bei einer LAP ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen.

Wenn die Voraussetzungen für einen kostenlosen Prüfungsantritt für Sie nicht zutreffen, erhalten Sie von der Lehrlingsstelle eine Zahlungsaufforderung für die zu entrichtende Prüfungsgebühr.