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Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

Voraussetzungen im Überblick

Wer kann ausnahmsweise zur LAP antreten?

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) eröffnet auch Personen, die keine formale Ausbildung (Lehre oder Schule) durchlaufen haben, den Zugang zur Lehrabschlussprüfung.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres und
  • Erbringung des Nachweises, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des betreffenden Lehrberufes, z. B. durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch einer entsprechenden Kursveranstaltung, erworben wurden.
  • Als Nachweis gilt auch die Zurücklegung von mindestens der halben für den entsprechenden Lehrberuf festgesetzten Zeit, wenn keine Möglichkeit besteht, für die restliche Lehrzeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Antrag

Es muss bei der zuständigen Lehrlingsstelle ein Antrag eingebracht werden, diese erlässt dann einen Bescheid für die ausnahmsweise Zulassung zur LAP.

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