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Steuerliche Auswirkungen für den Verpächter

Infos zur Einkommens- und Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Steuerrechtlich ist hier besondere Vorsicht geboten. Besteht die begründete Annahme, dass der Betrieb mit der Verpachtung aufgegeben wird, unterstellt die Finanzverwaltung eine endgültige Betriebsaufgabe mit allen steuerlichen Konsequenzen. Das heißt, die Vermögenswerte müssen steuerlich ins Privatvermögen übernommen werden, wodurch es zur Besteuerung der stillen Reserven kommt, ohne dass der Verpächter einen Kaufpreis erhält.

Für die Finanzverwaltung und den Verwaltungsgerichtshof ist diese Annahme dann gerechtfertigt, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse für diese Absicht des Verpächters spricht (z. B. Zurücklegung des Gewerbescheines, Alter des Verpächters).

Umsatzsteuer

Der Pachtzins unterliegt der Umsatzsteuer, die der Verpächter an das Finanzamt zu entrichten hat und der Pächter als Vorsteuer abziehen kann.