CE-Kennzeichnung zum Explosionsschutz von Geräten (ATEX-Richtlinie)

EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen

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Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)


Gilt für

  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen
  • Komponenten, die zum Einbau in die genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind

Gilt u. a. nicht für

  • medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen
  • Geräte und Schutzsysteme, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Substanzen hervorgerufen wird
  • Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nicht kommerzieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann
  • persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der Richtlinie 89/686/EWG
  • Seeschiffe und bewegliche Off-shore-Anlagen sowie die Ausrüstungen an Bord dieser Schiffe oder Anlagen
  • Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und dazugehörige Anhänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in der Luft, auf Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg bestimmt sind, und Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg konzipiert sind. Nicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen.
  • Waffen, Munition und Kriegsmaterial

Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung RL 94/9/EG)


EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden

Richtlinientext | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen sollen die Betroffenen vom Mitgliedstaat über die bestehenden nationalen Normen und technischen Spezifikationen informiert werden, die für die Umsetzung der wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wichtig oder hilfreich sind. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen


Notifizierte Stellen

Je nach Gerätegruppe ist für das Konformitätsbewertungsverfahren die Einschaltung einer notifizierten Stelle erforderlich.

» Notifizierte Stellen

Stand: 16.11.2021

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