Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen
Infos zum Feststellen der Betriebseignung in Niederösterreich
Wenn Sie das erste Mal Lehrlinge in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, ist dafür ein Feststellungsbescheid notwendig.
Die wichtigsten Informationen finden Sie unter folgenden Punkten:
- Infoblatt (siehe Downloads)
- Antragsformular gem. § 3a BAG (siehe Downloads)
- Info für Ausbilder:
Weitere Infos und Antrag auf Gleichhaltung der Ausbilderprüfung
- Checkliste für Lehrbetriebe (siehe Downloads)