Unsere Beratungsförderungen
für Standorte in NÖ
Die Beratungsleistungen bieten Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren, bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage sowie zur Barrierefreiheit. Förderung von Beratungsleistungen externer Berater.
Nutzen
- Rechtssicherheit
- Haftungsminimierung
- Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung
Themenfelder
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Emissionen (Lärm/Luft)
- Abfall
- Abwasser
- Arbeitsstättenverordnung
- VEXAT
- Regelmäßige Überprüfung der Betriebsanlage (§ 82b GewO)
- Regelmäßige Prüfung von mobilen Behandlungsanlagen gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002
- Barrierefreiheit
- Brandschutz
- Covid-19-Check
Förderungen
Die Wirtschaftskammer NÖ fördert Beratungen für Standorte in NÖ zu oben genannten Themen. Kurzberatungen mit einer Dauer von bis zu 8 Stunden können mit einer Pauschalförderung von max. € 720,- gefördert werden.
Weitergehende Beratungen zu ausgewählten Schwerpunkten mit einem Ausmaß von bis zu 20 Stunden können mit einem Fördersatz von 61,11%, max. € 1.100,-, unterstützt werden.
Eine Sonderkondition gilt für die Förderaktionen „Covid-19-Check".