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Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

Verlagerung von CO2-Emissionen

Lesedauer: 3 Minuten

Der Europäische Rat vertrat 2014 die Auffassung, das System der kostenlosen Zuteilung dürfe nicht außer Kraft treten und bestehende Maßnahmen würden auch nach 2020 weiter dazu dienen, der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund der Klimapolitik vorzubeugen, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen würden.

Um die Umweltvorteile der Emissionssenkungen in der Union zu erhalten, solange Maßnahmen in Drittländern der Industrie keine vergleichbaren Anreize zur Emissionssenkung bieten, sollen Anlagen in Sektoren und Teilsektoren, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, Zertifikate weiterhin übergangsweise kostenlos zugeteilt bekommen.

Um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen, sieht Artikel 10b Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG vor, dass die Kommission eine Liste der Sektoren und Teilsektoren erstellt, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht („Carbon-Leakage-Liste“).

Dazu wurde jetzt der Delegierte Beschluss (EU) 2019/708 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich der Festlegung der Sektoren und Teilsektoren, bei denen davon ausgegangen wird, dass für sie im Zeitraum 2021 – 2030 ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, erlassen.

 

Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG
NACE-Code Beschreibung
0510 Steinkohlenbergbau
0610 Gewinnung von Erdöl
0710 Eisenerzbergbau
0729 Sonstiger NE-Metallerzbergbau
0891 Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
0899 Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
1041 Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette)
1062 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
1081 Herstellung von Zucker
1106 Herstellung von Malz
1310 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
1395 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
1411 Herstellung von Lederbekleidung
1621 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
1711 Herstellung von Holz- und Zellstoff
1712 Herstellung von Papier, Karton und Pappe
1910 Kokerei
1920 Mineralölverarbeitung
2011 Herstellung von Industriegasen
2012 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
2013 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
2014 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
2015 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
2017 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
2060 Herstellung von Chemiefasern
2311 Herstellung von Flachglas
2313 Herstellung von Hohlglas
2314 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
2319 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
2320 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
2331 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
2351 Herstellung von Zement
2352 Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
2399 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.
2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
2420 Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
2431 Herstellung von Blankstahl
2442 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
2443 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
2444 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
2445 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2446 Aufbereitung von Kernbrennstoffen
2451 Eisengießereien

 

Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG

NACE-Code Beschreibung
0893 Gewinnung von Salz
1330 Veredlung von Textilien und Bekleidung
2110 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
2341 Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen
2342 Herstellung von Sanitärkeramik

 

Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG

NACE-Code Beschreibung
2332 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik

 

Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG

Prodcom-Code Beschreibung
081221 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt
10311130 Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren)
10311300 Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln
10391725 Tomatenmark, konzentriert
105121 Magermilchpulver
105122 Vollmilchpulver
105153 Casein
105154 Lactose und Lactosesirup
10515530 Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt
10891334 Backhefen
20302150 Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie
20302170 Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
25501134 Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln


Der Beschluss wurde am 8. Mai kundgemacht und ist am Tag nach Veröffentlichung rechtswirksam geworden. Er gilt ab 1. Jänner 2021.

Stand: 25.05.2020

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