Hilfe für Investoren
Betriebsanlagen-Ombudsmann der WKO Steiermark
Betriebsanlagen-Ombudsmann, Hotline: 0316/601-601
Die WKO Steiermark bietet ein Beratungsservice an, das darauf abzielt, den steirischen Unternehmen Informationen und Beratungen zur Lösung der Probleme im Bereich des Betriebsanlagenverfahrens zu geben. Das Angebot reicht von einer eigenen
Hotline
Diese Hotline ist die erste Anlaufstelle bei allen Verfahrensfragen im Bau- und Betriebsanlagenrecht, zu technischen Vorschriften und Arbeitnehmerschutz, bei Problemen mit Nachbarn und bei umwelt-, lärm- und energietechnischen Fragen.
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Peter Postl, Tel: 0316/601-601, E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at
Kurzberatung
In einem einstündigen Gespräch werden - an Hand von Unterlagen - die wichtigsten Vorschriften in den Bereichen Raumplanung, Arbeitssicherheit, Bau- und Gewerberecht geklärt und die möglichen Auflagen und deren Lösungen diskutiert.
Anmeldung: Tel: 0316/601-601, E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at
Assistenz bei Lokalaugenschein
Externe Fachleute für die Bereiche Abwasser, Lärm, Geruch, Maschinen-, Bau und Anlagentechnik begleiten beim Lokalaugenschein im Betriebsanlagenverfahren. Die anfallenden Kosten können im Rahmen des Wirtschaftsservice gefördert werden.
Anmeldung: Tel: 0316/601-601, E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at
Projektsprechtag
- Termine der BHs und des Magistrates Graz
- Das Land Steiermark bietet weitere Serviceleistungen an.
- Die kostenlosen Projekt-Sprechtage der steirischen Bezirkshauptmannschaften und des Magistrates Graz bieten Unternehmern die Möglichkeit, Juristen, Sachverständige, Vertreter der Arbeitsinspektorate und der Landesstelle für Brandverhütung zu den verschiedenen Problemen im Bereich Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren, des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu befragen.
- Termine der einzelnen Bezirkshauptmannschaften: min. einmal im Monat
- Das Betriebsanlagenreferat hält jeden 1. und 3. Dienstag im Monat einen Projektsprechtag ab. Bei Voranmeldung unter 0316/872-5088 können die geplanten Projekte mit den Amtssachverständigen und einem Vertreter des Arbeitsinspektorates Graz vorbesprochen werden.
- Mitzubringende Unterlagen: Betriebsbeschreibung, Pläne und technische Beschreibungen
WIN Beratungs-Scheck
Der WIN Beratungs-Scheck ist eine Aktion der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit für innovative Unternehmen, die in eine nachhaltige Zukunft investieren wollen.
Was bietet die Aktion?
Unternehmen, die eine Betriebsanlage errichten oder eine bestehende erweitern wollen erhalten Informationen und Tipps, wie man durch Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, Energie- und Emissionseinsparung, Abfallvermeidung, Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe, Stärkung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leistet, sondern auch Kosten senken und nachhaltig investieren kann.
Was wird gefördert?
Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit – eine Gemeinschaftsinitiative des Landes Steiermark, der Steirischen Wirtschaftsförderung, und der WKO Steiermark – fördert die Beratung durch neutrale Fachleute mit 70 % der Nettokosten. Der maximale Förderungszuschuss beträgt € 1.000.
Wo wird der Beraterscheck eingereicht?
WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
DI Silke Leichtfried
Bürgergasse 5a
8010 Graz
Tel.: 0316/877-4505, E-Mail: abfallwirtschaft@stmk.gv.at
Die Beratungsschecks sind limitiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einlösung.
- Gesetzliche Grundlagen: Das Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung in konsolidierter Fassung
- Wegweiser für das Betriebsanlagengenehmigungsansuchen
Alle gewerblichen Anlagen, von denen Gefährdungen oder Belästigungen ausgehen könnten, müssen vor Inbetriebnahme genehmigt werden.
Wichtig: Klären Sie vor der Erstellung von Einreichprojekten ab, ob das Vorhaben auf dem gewählten Standort zulässig ist. Ansonsten wäre es - trotz Vorliegens sämtlicher anlagenrechtlicher Voraussetzungen - nicht umsetzbar.
Die Antwort auf diese Frage geben die Raumordnungsregelungen der jeweiligen Gemeinde.
Genehmigung
- Wann ist eine Anlage genehmigungspflichtig
- Das vereinfachte Verfahren
- Die Gestaltung der Arbeitsstätten
- Die Änderung genehmigter Anlagen
- Behörden
- Merkblatt Anzeige eines Gastgartens
- Einreichunterlagen für die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage (Gastgewerbe, Graz-Umgebung)
- Einreichunterlagen für die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage (Gastgewerbe, Graz)
Laufende Überprüfungen