Weißes Paragrafenzeichen vor Computertastatur, daneben Computermaus
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Änderung des Berichtsformular zu Seveso-III-Richtlinie

Geändertes Formular für Meldung bei schweren Unfällen

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Der Durchführungsbeschluss regelt die Inhalte des Berichtsformulars für die Berichtserstattung gemäß Art. 18 (Unfallbericht) bzw. Art. 21 (4-Jahres Bericht) gemäß Seveso-III-Richtlinie. Die Berichtsverpflichtung ist prinzipiell den Mitgliedsstaaten auferlegt. Beiträge und Eingaben dazu erfolgen jedoch von den Betrieben. 

Der Durchführungsbeschluss wurde am 20. Oktober 2022 kundgemacht. Er tritt stufenweise mit 1. Jänner 2023 bzw. 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Durchführungsbeschluss 2014/895/EU wird mit 31. Dezember 2025 aufgehoben.  

Stand: 21.10.2022

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