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Grundversorgung

Kein Strom- und/oder Gasvertrag – ein Fall für die Grundversorgung?

Lesedauer: 2 Minuten

Die Grundversorgung hilft Ihnen als Kleinunternehmen*) beispielsweise

  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen.
  • wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird oder bereits abgeschaltet wurde.

Wie funktioniert das genau?

Sie können sich gegenüber jedem Strom- bzw. Gasanbieter auf die sogenannte Grundversorgung berufen. Dieser muss Sie dann mit Energie beliefern und Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden, solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen. Sie können sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter auf die Grundversorgung berufen oder gegenüber jedem anderen Anbieter, der an Ihrer Adresse Strom bzw. Gas liefert. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss (d.h. eine "Pflicht zur Grundversorgung"). Sie dürfen als Kunde also nicht abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn Sie bei diesem Unternehmen noch offene Forderungen haben.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch der Netzbetreiber verpflichtet, die Netzdienstleistung zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Energie zu ermöglichen. Wenn Sie bereits abgeschaltet wurden, müssen Sie daher rasch wieder eingeschaltet werden.

Sie zahlen bei der Grundversorgung für Strom oder Gas genauso viel, wie die meisten anderen Kunden bei diesem Anbieter bezahlen – also nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jeder Lieferant muss im Internet auf seiner Webseite den Grundversorgungstarif veröffentlichen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie die Grundversorgung beanspruchen möchten?

Kontaktieren Sie Ihren Strom- bzw. Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber. Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und dass Sie bereit sind, den Teilbetrag für einen Monat (für die Energie und für die Netznutzung) im Voraus zu bezahlen - eine höhere Vorauszahlung (oder eine höhere Kaution) darf von Ihnen nicht verlangt werden. Sie können sich auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl suchen und sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen.
Auf der Website der Energie-Control Austria finden Sie einen Musterbrief „Antrag auf Grundversorgung“. Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie im Tarifkalkulator der Energie-Control Austria.

*) Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschäftigen, weniger als 100 000 kWh/Jahr an Strom bzw. Erdgas verbrauchen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 77 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 110/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013) bzw. § 124 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 107/2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2022) sind Strom- bzw. Gaslieferanten verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu dem Allgemeinen Tarif für die Grundversorgung von Verbrauchern Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, und Kleinunternehmen, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit Erdgas zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung).

Stand: 06.12.2022

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