gipsbein, unfall
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Betriebshilfe bei Krankheit, Unfall und Reha

Sie sind arbeitsunfähig und können sich über längere Zeit nicht um Ihren Betrieb kümmern?

Lesedauer: 1 Minute

16.04.2024

Als Mitglied der Wirtschaftskammer Wien können Sie kostenlose Betriebshilfeeinsätze beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft.

  • Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen (Krankenstand, Spitalsaufenthalt, Anschlussheilverfahren, Unfall) für maximal 70 Arbeitstage.
  • Maximales Jahresgesamteinkommen: 25.382,03 (Wert 2024)

Was benötigen Sie für Ihren Antrag?

  • Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe
  • Einkommensnachweis
  • Richtlinien - Betriebshilfe bei Krankheit oder Unfall
  • Kopie der fachärztlichen Befunde, Arztbrief mit Diagnose und Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Senden Sie Ihren Antrag per Fax an +43 1 514 50 - 1753 oder per Mail an betriebshilfewien@wkw.at

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Ihr Team Betriebshilfe Wien

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