Schwangere Person sitzt freudig bei einem Wohnzimmertisch und arbeitet mit einem Laptop während im Hintergrund eine Couch sowie Pflanzen stehen
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Betriebshilfe für die Zeit des Mutterschutzes

Sie erwarten ein Baby und wissen nicht, wie Sie das Geschäft während des Mutterschutzes weiterführen können?

Lesedauer: 1 Minute

14.04.2023

Als Mitglied der Wirtschaftskammer Wien können Sie kostenlose Betriebshilfeeinsätze beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft.

  • Bei Schwangerschaft und Geburt, während der Mutterschutzwochen, im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Was benötigen Sie für Ihren Antrag?

  • Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe
  • Richtlinien – Betriebshilfe bei Mutterschutz
  • Kopie des Mutterkind-Passes (Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins)

Senden Sie Ihren Antrag per Fax an +43 1 514 50-1753 oder per Email an betriebshilfewien@wkw.at

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns!
Ihr Team Betriebshilfe Wien