Jugendliche Personen sitzen gemeinsam bei einem Tisch, blicken auf Unterlagen und lernen
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Ausbildungsverbund Wien

Alle Infos, Liste förderbarer Kurse, Beratungsangebot

Lesedauer: 2 Minuten

07.03.2024

Vielen Lehrbetrieben ist die Qualität ihrer Ausbildung besonders wichtig. Eine sehr gute Möglichkeit, die Ausbildungsqualität zu steigern und Lehrlingen Zusatzqualifikationen zu vermitteln, ist der Ausbildungsverbund. Ausbildungsverbünde können Kurse oder Seminare für Lehrlinge sein, aber auch eine Vereinbarung zwischen einem:r Lehrberechtigten und einem:r Verbundpartner:in.

Verbundpartner:in kann entweder ein anderer Betrieb (muss kein Lehrbetrieb sein) oder eine geeignete Ausbildungseinrichtung (z.B. WIFI, bfi, Kursanbieter:in, sonstige Bildungspartner:in) sein.

Es gibt verpflichtende und freiwillige Ausbildungsverbünde.

Verpflichtender Ausbildungsverbund

Wenn der Lehrbetrieb z.B. durch Spezialisierung (Fehlen bestimmter Maschinen etc.) nicht alle Kenntnisse und Fertigkeiten eines Berufsbildes vermitteln kann (wird als Auflage im Feststellungsbescheid und später – bei der Aufnahme eines Lehrlings – im Lehrvertrag genau festgehalten), sieht das Berufsausbildungsgesetz einen verpflichtenden Ausbildungsverbund vor.

Freiwilliger Ausbildungsverbund

Wenn Lehrbetriebe ihren Lehrlingen besondere Fertigkeiten und Kenntnisse – eventuell auch über das Berufsbild hinaus – vermitteln wollen, können sie darüber mit einem:r Verbundpartner:in eine freiwillige Vereinbarung treffen. 

Wie wird ein Ausbildungsverbund vereinbart?

Der Abschluss einer schriftlichen, von allen Beteiligten (Lehrberechtigte:r, Partnerbetrieb, Lehrling- bei minderjährigen Lehrlingen unter 18 auch der:die gesetzliche Vertreter:in) unterzeichneten Vereinbarung bietet sich an.

In dieser Vereinbarung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten, die vermittelt werden sollen, sowie die Dauer der Verbundmaßnahme möglichst genau zu definieren.

>> Mustervereinbarung <<

Wichtige Punkte, die bei einer Verbundausbildung zu beachten sind

  • Der Lehrberechtigte trägt weiterhin die Verantwortung für die Ausbildung des Lehrlings.
  • Während der Verbundausbildung bleibt der Lehrvertrag unverändert aufrecht.
  • Der Lehrling bleibt weiter beim Lehrbetrieb zur Sozialversicherung gemeldet.
  • Die Lehrlingsentschädigung wird weiterhin vom:von der Lehrberechtigten bezahlt.
  • Die Kosten der Ausbildung im Ausbildungsverbund trägt der:die Lehrberechtigte, dem Lehrling dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Die Ausbildung im Ausbildungsverbund gilt als Arbeitszeit.

Förderungen für Ausbildungsverbünde

Sowohl verpflichtende als auch freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen werden im Rahmen der Lehrbetriebsförderungen gefördert.

Fördervoraussetzungen sind

  • Ein aufrechtes Lehrverhältnis zum Zeitpunkt der Maßnahme und
  • die positive Bewertung bzw. inhaltliche Prüfung der Maßnahme durch Lehrlingsstelle und Arbeiterkammer sowie
  • das Stattfinden der Ausbildungsmaßnahme in oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit.

Die Förderhöhe beträgt 75 % der Kurskosten exkl. USt. bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) (siehe Förderrichtlinie auf www.lehre-foerdern.at). Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung (= Maßnahme in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung) gilt zudem eine Höchstgrenze von 80 Euro pro Tag.

Das Antragsformular zum Download auf www.lehre-foerdern.at (Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gerne beraten wir Sie, wie Kurse bzw. Ausbildungsverbünde für Ihre Lehrlinge gefördert werden. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, erfolgt direkt in Ihrem Unternehmen und ist individuell auf die Situation Ihres Lehrbetriebes abgestimmt.

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