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Erlass über den Ersatz von Lehrzeiten

Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen

Lesedauer: 2 Minuten

§ 34a BAG legt bei erfolgreichem Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule dieselben Rechtswirkungen wie bei Ablegung der Lehrabschussprüfung in einem facheinschlägigen Lehrberuf fest.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mittels Erlass verordnet, welche Schul- und Lehrabschlüsse als gleichwertig anzusehen sind. Dieser Erlass legt daher abschließend fest, in welchen Lehrberufen nach erfolgreicher Absolvierung einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule kein Lehrvertrag und daher auch kein Ausbildungsvertrag mehr abgeschlossen werden darf.

Technische und gewerbliche Schulen

5-jährige Höhere Lehranstalt für
Lehrberuf
Elektronik- u. technische Informatik

InformatikInformationstechnologie – Schwerpunkt Betriebstechnik
InformationstechnologieInformationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik
Bautechnik

Ausbildungsschwerpunkt Hochbau, Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft,
Ausbildungsschwerpunkt  Holzbau

Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau,
Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik



Gebäudetechnik
Elektrotechnik
Innenarchitektur und Holztechnologien
Maschinenbau
Grafik- und Kommunikationsdesign
Textildesign
Mechatronik
Chemieingenieure
Metallische Werkstofftechnik, Material- und Umwelttechnologie
Kunststofftechnik, Kunststoff- und Umwelttechnik

Fachschule für
Lehrberuf
Bautechnik
Bautechnik Hochbautechnologie

Bautechnik Tiefbautechnologie

Hochbauspezialist/in

Tiefbauspezialist/in

Tischlerei
Elektrotechnik
Elektronik und technische Informatik
Maschinenbau-Fertigungstechnik
Maschinen- und Anlagentechnik
Maschinenbau, Fahrzeugtechnik
Chemie
Mechatronik
Informationstechnik
Malerei und Gestaltung
Chemische Betriebstechnik
Tierpflegeschule an der Vetmeduni Wien des Fonds zur Förderung der Tierpflegerausbildung (TPFS, Schulkennzahl 921710)Tierpfleger

Kaufmännische Schulen

Schule
Lehrberuf
Handelsakademie (einschließlich Sonderformen)

Bürokaufmann/-frau

Finanz- und Rechnungswesenassistenz

Handelsakademie – Digital Business

Ergänzend zu HAK: E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau

Handelsakademie – Industrial Business

Ergänzend zu HAK: Industriekaufmann/Industriekauffrau

Handelsakademie – Wirtschaft und Recht

Ergänzend zu HAK:
Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin

Handelsakademie mit Ausbildungsschwerpunkt Logistikmanagement

Ergänzend zu HAK: 
Speditionskaufmann/Speditionskauffrau 

Handelsschule (einschließlich Schulversuche und ÜbergangslehrpläneBürokaufmann/Bürokauffrau *mit Pflichtpraktikum 

Humanberufliche Schulen

5-jährige Höhere Lehranstalt für
Lehrberuf
Wirtschaftliche Berufe einschließlich Sonderformen ausgenommen folgender Fachrichtungen: 
  • Sozialmanagement
  • Kommunikations- und Mediendesign
  • Kultur- und Kongressmanagement
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Wasser- und Kommunalwirtschaft
Tourismus einschließlich Sonderformen
Mode und Bekleidungstechnik einschließlich Sonderformen und Ausbildungsschwerpunkte

Fachschule für
Lehrberuf
Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Hotelfachschule
Tourismusfachschule
Gastgewerbefachschule
Fachschule für Mode
Fachschule für Sozialberufe

Das BMWFJ legt darüber hinaus fest, dass bei Vorliegen einer Gleichhaltung gemäß § 34a BAG die Anrechnungsbestimmung für verwandte Lehrberufe anzuwenden ist. Das bedeutet, dass bei erfolgreichem Abschluss einer der im Erlass angegebenen Schulen für den zu ersetzenden Lehrberuf und die mit ihm im vollen Ausmaß der Lehrzeit verwandten Lehrberufen kein Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden darf. Soll ein Lehrvertrag in einem verwandten Lehrberuf abgeschlossen werden, der mit dem zu ersetzenden Lehrberuf nur teilweise verwandt ist, dann darf nur über die Restlehrzeit ein Lehrvertrag vereinbart werden.

Um zu erfahren, ob ihr Lehrberuf eine Verwandtschaft laut Erlass aufweist, klicken Sie einfach direkt auf den Lehrberuf neben der absolvierten Schule. Die aktuelle Lehrberufsliste mit allen Lehrberufen deren Lehrzeit und die verwandten Lehrberufen finden Sie auch unter lehrberufsliste.m-services.at.

→ Beispiel für die Anrechnung von Schulzeiten auf verwandte Lehrberufe laut §34a-Erlass:
Der Lehrling hat die 5-jährige Handelsakademie erfolgreich abgeschlossen und möchte einen Lehrvertrag im Lehrberuf Drogist abschließen: ein Lehrvertrag im Lehrberuf Bürokaufmann und in mit ihm in vollem Ausmaß verwandten Lehrberufe ist unzulässig. Der Lehrberuf Drogist/in hat eine Lehrzeit von drei Jahren und ist im Ausmaß von einem Lehrjahr mit dem Lehrberuf Bürokaufmann verwandt, daher kann ein Lehrvertrag über eine Restlehrzeit im Ausmaß von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Stand: 30.09.2022

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