FAQs - Prüfungen der Meisterprüfungsstelle
Sie haben Fragen zu unseren Prüfungen? Wir haben die Anworten.
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Sie suchen eine bestimmte Prüfung die sich nicht auf der Homepage der Meisterprüfungstelle Wien befindet?
Vieleicht wird die gewünschte Prüfung in einem anderen Bundesland angeboten.
Sie haben Ihre gewünschte Prüfung weder auf der Meisterprüfungsstelle Wien oder der anderen Bundesländer gefunden?
Wenn Ihre Prüfung nicht gefunden werden kann, handelt es sich um keine von den Meisterprüfungsstellen angebotene Prüfung, dh, sie unterliegt nicht den Angelegenheiten, mit denen Meisterprüfungsstellen vom Gesetzgeber gesetzlich betraut worden sind, z.B. Güterbeförderung.
Welche Prüfungen werden von der Meisterprüfungsstelle Wien angeboten?
- Meister-und Befähigungsprüfungen
- Unternehmerprüfungen
- Ausbilderprüfungen
- Prüfungen nach dem
Bilanzbuchhaltergeset - Unternehmerführerschein (Modul UP)
- Ingenieurzertifizierungen
Welche Voraussetzung brauche ich für den Antritt zu Prüfungen bei der Meisterprüfungsstelle Wien?
Einzige Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Ausnahme: die Unternehmerführerscheinprüfung, hier kann man beim Antritt zur Prüfung auch minderjährig sein
Gibt es eine Anmeldefrist für die Anmeldung?
Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin ist Anmeldeschluss. Eine zeitgerechte Anmeldung ist unbedingt notwendig.
Wie oft kann ich zur Wiederholungsprüfung antreten?
Es gibt keine Beschränkung für den Antritt zur Wiederholungsprüfung.
Ist ein Vorbereitungskurs verpflichtend für den Prüfungsantritt?
Nein. Der Vorbereitungskurs dient der persönlichen Vorbereitung. Beachten Sie bitte, dass für gewisse Gewerbe der Nachweis von Kursen eine Voraussetzung zum Gewerbeantritt ist. Wiener Vorbereitungskurse, auch von anderen Anbietern, haben wir, soweit uns bekannt, bei den Prüfungen im Kursangebot hinterlegt. WIFI Vorbereitungskurse
Kann ich den Prüfungstermin wieder stornieren?
Eine Stornierung muss spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich in der Meisterprüfungsstelle eingelangt sein.
Muss ich die gesamte Prüfung ablegen oder werden mir Prüfungsteile angerechnet?
Die Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung für das Handwerk/Gewerbe geregelt. Sie können uns gerne Ihre Unterlagen zukommen lassen und wir prüfen, so Sie in Wien zur Prüfung angemeldet sind und ob ein Ersatz besteht.
Ich habe einen Ersatz von der Unternehmerprüfung. Muss ich die Ausbilderprüfung trotzdem absolvieren?
Ja, wenn Sie durch eine einschlägige Ausbildung einen Ersatz der Unternehmerprüfung haben, ist die Ausbilderprüfung trotzdem zu absolvieren. Falls dezidiert die Unternehmerprüfung bei einer Meisterprüfungsstelle abgelegt wurde, dann muss die Ausbilderprüfung nicht mehr abgelegt werden.
Welche Module muss ich ablegen damit ich ein Meister- oder Befähigungsprüfungszeugnis erhalte?
Alle Module, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Anrechnungen von Vorbildungen sind in den Prüfungsordnungen geregelt.
Unter welchen Bedingungen darf ich einen Meistertitel führen?
Die Eintragung des Meistertitels ist nur für Absolventen von Meisterprüfungen möglich.
Kann ich die Meister- oder Befähigungsprüfung in jedem Bundesland ablegen?
Ja, die Wahl des Bundeslandes können Sie frei wählen. Sie sind nicht an das Bundesland ihres Wohnsitzes gebunden.
Ich will meine Prüfung in Wien ablegen? Wie melde ich mich an?
Melden Sie sich bitte ONLINE an.
Wie erfahre ich, was geprüft wird?
Inhalte werden in Vorbereitungskursen vorgetragen. Die Inhalte sind ebenfalls in den Prüfungsordnungen dargestellt. In einigen Fällen bieten wir Videos, Informationsabende, Themenkonkretisierungen an.
Wann bin ich zur Prüfung in Wien angemeldet?
Angemeldet sind Sie, wenn Sie sich elektronisch angemeldet haben und den Nachweis der einbezahlten Prüfungsgebühr sowie die notwendigen Urkunden z.B. Pass oder Geburtsurkunde, Nachweis eines Titels etc. übermittelt haben.
Sollte etwas fehlen, erhalten Sie ein Schreiben, um die notwendigen Erfordernisse für eine erfolgreiche Anmeldung zu erfüllen.
War die Anmeldung korrekt, erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Beginn der Prüfung eine Einladung.
Sollte etwas fehlen, erhalten Sie ein Schreiben, um die notwendigen Erfordernisse für eine erfolgreiche Anmeldung zu erfüllen.
War die Anmeldung korrekt, erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Beginn der Prüfung eine Einladung.
Sie brauchen einen Kostenvoranschlag für Ihre Wiener Prüfung?
Die Zahlungsinformation, die Sie mit der elektronischen Anmeldung erhalten, ist gleichzeitig ein Kostenvoranschlag.
Ich habe schon einschlägige Ausbildungen beziehungsweise ich möchte eine Individuelle Befähigung beantragen?
Dazu geben die zuständigen Fachgruppen/Landesinnungen Ihrer Wirtschaftskammer Auskunft.
Weitere Informationen
- Allgemeines zu den Prüfungen
- Prüfungsergebnisse
- Gesamtzeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Prüfungen in den Bundesländern
- Zeugnis-Duplikate
- Bildungsförderungen