Person lächelt andere Person an, beide tragen Schürzen und stehen vor Kaffemaschine
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Lehrausbildungsverbünde für die Wiener Hotellerie- und Gastronomiebranche

Waff, AMS und Lehre.Fördern übernehmen in der Corona-Krise die Kosten für Verbundausbildung betrieblicher Lehrlinge

Lesedauer: 1 Minute

14.04.2023

Wirtschaftskammer Wien, AK Wien, AMS und Waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungs Fonds) haben ein Modell für Ausbildungsverbünde entwickelt, das Lehrbetrieben in der Krise die Fortsetzung der Lehrlingsausbildung für eine bestimmte Zeit ohne Kosten ermöglicht.

Für welche Lehrberufe gibt es das Modell?

Dieses Modell gibt es aktuell für folgende Lehrberufe in Wiener Betrieben der Gastronomie und Hotellerie:
Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Gastronomiefachmann-/frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Hotelkaufmann/-frau, Konditor/in, Systemgastronomiefachkraft.

Das bedeutet, Ihre Lehrlinge können bei Vorliegen bestimmter wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorübergehend bei der Ausbildungseinrichtung Weidinger & Partner weiter ausgebildet werden. Teilnehmenden Lehrbetrieben entstehen dadurch keine Kosten. Der Waff übernimmt die Kosten für den Ausbildungsverbund und refundiert dem Lehrbetrieb das anteilige Lehrlingseinkommen für die Zeit im Verbund, mitfinanziert wird das Modell von AMS und Lehre.Fördern. Das Lehrverhältnis zwischen Lehrbetrieb und Lehrling bleibt aufrecht und wird danach weitergeführt. Die Lehrlinge werden durchgehend ausgebildet.

Wie sind Voraussetzungen für eine Teilnahme definiert?

  • K1:     Temporäre Betriebsschließung. Aufgrund behördlicher Anordnung oder     aus     wirtschaftlichen Gründen
  • K2:    Vom AMS genehmigte Kurzarbeit von Beschäftigten (nicht jedoch der Lehrlinge),     wenn diese dadurch für die Lehrlingsausbildung ausfallen
  • K3:    Vom AMS genehmigte Kurzarbeit des Lehrlings
  • K4:     Schwerwiegender Umsatz- oder Auftragsrückgang, der die Lehrlingsausbildung in     Mitleidenschaft zieht.

Nähere Informationenfinden Sie im Infoblatt.

Wie lange wird der Ausbildungsverbund gefördert?

Die kostenlose Verbundausbildung kann pro Lehrling und Lehrjahr für maximal 16 Wochen vereinbart werden, bei Bedarf ist eine Verlängerung um maximal 16 Wochen möglich. Beginn und Dauer der Verbundausbildung wird von Ihnen mit der Ausbildungseinrichtung vereinbart. Die Ausbildungsinhalte sind pro Lehrberuf und Lehrjahr in Module für jeweils 8 Wochen gegliedert. Diese Inhalte können individuell angepasst werden.

Wie kann ich als Lehrbetrieb am Verbundmodell teilnehmen?

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Interessenmeldung an Weidinger & Partner senden
  2. Abschluss einer Verbundvereinbarung mit jedem Lehrling, für den der Ausbildungsverbund grundsätzlich genützt werden soll 
  3. Übermittlung dieser Verbundvereinbarung an den Ausbildungsträger Weidinger & Partner.
  4. Rückmeldung seitens des Ausbildungsträgers Weidinger & Partner über die Förderbarkeit im Auftrag des Waff.
  5. Abschluss einer Ausbildungs- und Fördervereinbarung, mit dem die Dauer, Inhalte der Ausbildung, die Kostenübernahme und Refundierung des Lehrlingseinkommens vereinbart wird.
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