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In der rechten Bildhälfte steht ein Schreibtisch mit zwei Bildschirmen, zwei Tastaturen, zwei Stühlen. Im linken Bildrand steht ein beschriftetes Whiteboard. Im Hintergrund stehen weitere Büromöbel und Büroutensilien.
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Abschaffung des Arbeitsplatzpauschale ab 2027

Prüfen Sie rechtzeitig die Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation!

Lesedauer: 1 Minute

07.10.2026
Für Selbständige fällt ab 2027 eine wesentliche steuerliche Begünstigung weg. Sowohl das kleine als auch das große Arbeitsplatzpauschale entfallen ab 2027. Für 2026 kann es noch geltend gemacht werden.

Der Vorteil des Arbeitsplatzpauschales (als kleines und großes Arbeitsplatzpauschale) war, dass Kosten steuerlich angesetzt werden konnten, ohne, dass diese separat nachgewiesen werden mussten. Der Wegfall wurde erfolgt aus budgetären Gründen.

Weiterhin möglich bleibt der Abzug eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers. Hier sind die Voraussetzungen allerdings streng geregelt. Beispielsweise ist Voraussetzung, dass es sich um einen eigenen Raum handelt und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. 

Abzugsfähig bleiben Aufwendungen für ergonomische geeignetes Mobiliar für einen im Wohnungsverband eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr. Das sind beispielsweise ergonomische Bürostühle oder höhenverstellbare Schreibtische (außer sie sind im Rahmen eines Arbeitszimmers im Wohnungsverband abzugsfähig).  

Das Arbeitsplatzpauschale konnte auch im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung oder Basispauschalierung geltend gemacht werden. 

Auch wenn die Neuregelung erst ab 2027 gilt, empfiehlt es sich bereits jetzt, die Auswirkungen auf die eigene steuerliche Situation zu prüfen. 

Dabei sind beispielsweise folgende Fragen zu prüfen: 

  • Wird das Arbeitsplatzpauschale derzeit in Anspruch genommen?
  • Könnten zukünftig die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt werden?
  • Bei Anwendung einer Pauschalierung – welche Auswirkungen hat der Wegfall auf meinen Gewinn?
  • Welche Betriebsausgaben bleiben abzugsfähig? Gibt es Aufwendungen für ergonomisches Mobiliar?

Eine individuelle Prüfung der eigenen steuerlichen Situation ist somit auf jeden Fall empfehlenswert.