Das Geldflussprinzip in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Wann Einnahmen und Ausgaben steuerlich zählen
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Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stellt eine vereinfachte Art der steuerlichen Gewinnermittlung dar. Ein wesentlicher Unterschied zum Betriebsvermögensvergleich liegt darin, dass die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben grundsätzlich nach Maßgabe des Geldflusses erfasst und gegenübergestellt werden und nicht nach Maßgabe des Entstehens der Forderung oder einer Verbindlichkeit. Somit kommt es in zeitlicher Hinsicht zu unterschiedlichen Periodenergebnissen, der Totalgewinn muss aber grundsätzlich ident sein.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst. Betrifft der Geldfluss bereits früher entstandene Forderungen oder Verbindlichkeiten, werden diese im Rahmen der Gewinnermittlung erst im Zeitpunkt des späteren Geldflusses berücksichtigt.
Wann gelten Einnahmen als zugeflossen?
Gemäß der Judikatur gelten Einnahmen einem Steuerpflichtigen als zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält. Bareinnahmen sind dann zu erfassen, sobald der Empfänger darüber wie über eigenes Geld verfügen kann. Ein auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers eingezahlter Betrag ist mit dem Zeitpunkt der Gutschrift am Bankkonto zu erfassen und nicht erst in Zeitpunkt der Verständigung durch die Bank. Das Zufließen setzt eine Vermögensvermehrung voraus. Auch Vorschusszahlungen oder erhaltene Nachzahlungen sind im Jahr des Zufließens als Einnahme zu behandeln und nicht im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.
Die Begleichung einer Verbindlichkeit mittels Kreditkarte stellt im Zeitpunkt der Bezahlung noch keine Geldbewegung dar. Erst mit der konkreten Gutschrift auf dem Bankkonto gelten Kreditkartenzahlungen als zugeflossen. Beim Verkauf von Gutscheinen ist der Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs einnahmenrelevant. Keine Bedeutung im Zusammenhang mit der Erfassung der Geldbewegung hat die Einlösung des Gutscheins. Wird ein Geldbetrag durch einen Bevollmächtigten vereinnahmt, stellt dies bereits einen Einnahmenzufluss beim Vollmachtgeber dar.
Wann gelten Ausgaben als abgeflossen?
Die obig dargestellten Regeln über den Zufluss von Einnahmen gelten wechselseitig für den Abfluss von Ausgaben. Konkret gelten demnach getätigte Ausgaben dann als abgeflossen, wenn der Leistende über den geleisteten Betrag nicht mehr verfügungsbefugt ist, also die wirtschaftliche Verfügungsmacht verloren hat.
Werden Vorauszahlungen oder Akontozahlungen geleistet, liegt in der Regel ein steuerlich relevanter Abfluss vor. Im Zeitpunkt der Zahlung muss ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist. Durch willkürliche Zahlungen ohne entsprechende wirtschaftliche Begründung kann die Höhe der Einkünfte nicht beeinflusst werden. Beispielsweise müssen freiwillige Zahlungen an die Sozialversicherung sorgfältig geschätzt werden, andernfalls eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Bezahlung versagt wird. Bei Zahlung mit Kreditkarte tritt der steuerlich relevante Abfluss erst mit der Abbuchung vom Bankkonto des Zahlers ein. Im Zeitpunkt der Kartenzahlung liegt noch keine Vermögensverminderung vor, erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs scheidet der Betrag aus dem Dispositionsbereich des Steuerpflichtigen aus.
Durchbrechung des Geldflussprinzips
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zu- bzw. abgeflossen sind, gelten in diesem Kalenderjahr als steuerlich relevant. Regelmäßig wiederkehrend sind solche Einnahmen oder Ausgaben, die mehrmals hintereinander anfallen (beispielsweise Löhne, Mieten, Versicherungsprämien). Als kurze Zeit ist eine Zeitspanne von bis zu 15 Tagen zu verstehen.
Bestimmte Vorauszahlungen wie zum Beispiel von Beratungs-, Miet- oder Vermittlungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr.