Umsatzsteuer - Prinzip der Differenzbesteuerung
Anwendungsfälle, Voraussetzungen und Bestimmungen
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Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie z.B. Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc.), Kunstgegenstände oder Antiquitäten von Privaten zukaufen.
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Inhalt
1. Prinzip der Differenzbesteuerung
2. Anwendungsfälle
3. Voraussetzungen
3.1. Wiederverkäufer
3.2. Lieferung im Gemeinschaftsgebiet
3.3. Kein Vorsteuerabzug
4. Differenzbesteuerung in besonderen Fällen -Optionsmöglichkeit
4.1. Anwendungsfälle
4.2. Schriftliche Erklärung
5. Formen der Differenzbesteuerung
5.1. Einzeldifferenzbesteuerung
5.2. Gesamtdifferenzbesteuerung
6. Rechnungslegung
7. Verzicht auf die Differenzbesteuerung
8. Vorsteuerabzug
8.1. Allgemeiner Vorsteuerabzug
8.2. Vorsteuerabzug bei Verzicht auf die Differenzbesteuerung
9. Aufzeichnungspflichten
9.1. Allgemeines
9.2. Aufzeichnungen bei Einzeldifferenz-Methode
9.3. Aufzeichnungen bei Gesamtdifferenz-Methode
10. Wie sind Lieferungen über die Grenze zu behandeln?
10.1. Ausfuhrlieferung
10.2. Innergemeinschaftliche Lieferung
11. Anhang
11.1. Kunstgegenstände Art. 316 iVm Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG 10
11.2. Sammlungsstücke Art. 316 iVm Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG 11
11.3. Antiquitäten Art. 316 iVm Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG 11
11.4. Andere bewegliche körperliche Gegenstände 11
11.5. Verbesserung, Wartung und Reparatur der Gegenstände 11
11.6. Zusammenstellung und Teilung von Gegenständen 11
Stand: 01.05.2025