Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel per 1.7.2026: BMF-Info
Reduzierung auf 4,9 % erfordert Umstellungsarbeiten für Unternehmen
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Mit BGBl. I Nr. 37/2026 ist per 1. Juli 2026 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Nahrungsmittel eingeführt worden.
Die geplante Gesetzesänderung bringt für die von der Umsatzsteuersenkung betroffenen Unternehmen umfassende Umstellungserfordernisse und Abgrenzungsfragen mit sich.
Das BMF hat eine Information veröffentlicht, in welcher dessen Rechtsansicht zu diesbezüglichen (technischen) Detailfragen zur Umsatzsteuer, Zolltarif sowie hinsichtlich der Registrierkassensicherheitsverordnung dargelegt wird.
Die BMF-Information enthält auch verfahrensrechtliche und finanzstrafrechtliche Aussagen insbesondere für den Fall, dass die Umstellung des Registrierkassensystems bis zum 1.7.2026 noch nicht erfolgen konnte.
Weiters finden Sie auf der BMF-Seite Detailinformationen zur Plausibilisierung der Höchstgrenzen des Fett- und Zuckergehalts von Backwaren der KN-Position 1905 90 30.