Zum Inhalt springen
Seitliches Halbporträt einer Person mit roter Schürze, die mit beiden Händen eine niedrige, grüne Kiste hält, in der grünes Obst liegt. Links sind weitere dieser Kisten, befüllt mit unterschiedlichem Obst. Im Hintergrund sind Regale mit Lebensmitteln
© Kzenon | stock.adobe.com

Geplante Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel per 1.7.2026: BMF-Information

Reduzierung auf 4,9 % erfordert Umstellungsarbeiten für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
11.05.2026

Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 28. Jänner 2026 (MRV 39/13) soll mit 1. Juli 2026 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Nahrungsmittel eingeführt werden. Die entsprechende Gesetzeswerdung ist noch ausständig.

Die geplante Gesetzesänderung bringt für die von der Umsatzsteuersenkung betroffenen Unternehmen auch umfassende Umstellungserfordernisse mit sich.

Das BMF hat nun im März 2026 eine Information veröffentlicht, in welcher dessen Rechtsansicht zu diesbezüglichen (technischen) Detailfragen zur Umsatzsteuer, Zolltarif sowie hinsichtlich der Registrierkassensicherheitsverordnung dargelegt wird.

Weitere interessante Artikel
  • Halbrunde Europakarte mit kleinen Länderfähnchen in Karte gesteckt
    Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen
    Weiterlesen
  • Eine Person hält mit beiden Händen ein weißes Kuvert, verziert mit einer roten Schleife
    Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
    Weiterlesen