Förderungen für die LAP-Vorbereitungskurse optimal nutzen
Unterschiede der Förderoptionen bei Antragstellung durch Lehrbetrieb oder Lehrling.
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Ein Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung wird entweder für den Lehrling oder den Lehrbetrieb gefördert, Voraussetzung ist immer ein Lehrvertrag. Über folgende Unterschiede sollte man Bescheid wissen:
Lehrbetrieb | Lehrling |
Die Maßnahme findet während des aufrechten Lehrvertrages, maximal bis sechs Monate nach Ende der Lehrzeit statt. | Die Maßnahme findet im letzten Jahr der Lehrzeit bis maximal von 36 Monaten nach Ende der Lehrzeit statt. |
Für die Förderung ist die Anrechnung der Kurseinheiten an die Arbeitszeit erforderlich. | Die Maßnahme kann auch in der Freizeit besucht werden. |
Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten exkl. UST, bis zu einer Gesamthöhe von max. 500 Euro pro Lehrling für die gesamte Dauer der Lehrzeit. Bei mehreren Lehrlingen maximal 5.000 Euro pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr. | Gefördert werden 100% der Kurskosten pro Kurs inklusiver allfälliger UST. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl an besuchten Kursen. |
Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab dem letzten Kurstag. | Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab dem letzten Kurstag. |
Es handelt sich um einen laut Förderrichtlinie Z 1-7 förderbaren Lehrbetrieb. Achtung: nicht förderbar sind Bund, Land, Gemeinden, politische Parteien und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen.
| Förderbar sind Lehrlinge mit Lehrvertrag, nicht förderbar sind Personen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und Stiftungen. |
Voraussetzung ist die Übernahme der gesamten Ausbildungskosten inklusive der nicht förderbaren Fahrt- und Unterbringungskosten. | Die Fahrt- und Unterbringungskosten können, müssen aber nicht vom Lehrbetrieb getragen werden. Die Zahlungsbestätigung kann auf den Antragsteller oder Dritte lauten. |
Eine Auszahlung der Förderung ist nur auf die Bankverbindung des Lehrlings möglich, der Lehrling erklärt im Antrag die Kosten getragen zu haben. |
Voraussetzung für die Förderung, sowohl für den Lehrbetrieb als auch für den Lehrling sind eine 75% Anwesenheit im Kurs. Ein Kurs wird entweder für den Lehrling oder den Lehrbetrieb gefördert, es ist keine Doppelförderung möglich. Förderbeträge unter 30 Euro werden nicht ausbezahlt.
Links:
- Lehrlingsfoerderung: Vorbereitungskurs Lehrabschlussprüfung - WKO
- Förderung: Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen - WKO
Alle Infos liefert die Homepage von Förderungen Lehre - WKO
Tipp: Nutzen Sie alle verfügbaren Fördermöglichkeiten! Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Förderanträge zu stellen!
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