
„Aktion scharf“ bei Lenkprotokollpflicht
In gewerblichen Kfz bis 3,5 Tonnen muss ein Lenkprotokoll mitgeführt werden. Daran halten sich aber nur wenige. Kontrollen sollen zum Umdenken bewegen.
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Das Aufgebot am 15. April war groß: Das Arbeitsinspektorat Steiermark führte gemeinsam mit der Polizei, dem technischen Dienst des Landes Steiermark und der Finanzpolizei in Kalsdorf und St. Michael Schwerpunktkontrollen durch. Geprüft wurde, ob die seit Jänner 2018 geltende Lenkprotokoll-Verordnung eingehalten wird. Das Ergebnis: ernüchternd. „Wir haben insgesamt 47 Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen kontrolliert. In 33 Fällen mussten wir Anzeige erstatten“, erklärt Günter Reisner, Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark in der Außenstelle Leoben. Und das hat Konsequenzen: Beim erstmaligen Vergehen müssen Betriebe mit einer Strafe von 200 bis 400 Euro rechnen. Wird man ein zweites Mal erwischt, wird’s noch teurer.
Doch das muss nicht sein. Generell gilt: Werden Kraftfahrzeuge gewerbsmäßig oder zur Güterbeförderung genutzt, muss seit dem 1. Jänner 2019 ein Lenkprotokoll geführt werden. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge, in denen ein EU-Kontrollgerät eingebaut ist (Mehr dazu: www.wko.at/lenkprotokoll). Wissen scheinen das aber nur die wenigsten. Reisner schätzt, dass sich 70 Prozent der Arbeitgeber darüber nicht im Klaren sind. Ein Umstand, der den Arbeitsinspektor verwundert. Immerhin werden Schwerpunktaktionen wie jene zuletzt im April bereits seit Mitte 2024 durchgeführt. Betriebe seien darauf vorbereitet worden: 2021 starteten die Arbeitsinspektorate Steiermark und Niederösterreich eine Informationskampagne. In zwei Webinaren wurden 120 Unternehmen über das Lenkprotokoll und seine Handhabung informiert. Begleitend dazu kontrollierte das Arbeitsinspektorat die Umsetzung in zufällig ausgewählten Betrieben. Bei Verfehlungen wurde noch nicht gestraft, sondern nur beraten.
Bei Betriebskontrollen ist auffällig, dass die Zeiten in den vorgelegten Dokumenten von den elektronischen Aufzeichnungen oft abweichen. In einem Betrieb waren bei mehr als 20 Fahrern alle Aufzeichnungen deckungsgleich – auch hinsichtlich der Pausenzeiten. Bei uns weckt das natürlich Argwohn.

Günter Reisner
Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark in der Außenstelle Leoben
Die gröbsten Mängel gibt es beim richtigen Ausfüllen der Protokolle: „Bei Betriebskontrollen ist auffällig, dass die Zeiten in den vorgelegten Dokumenten von den elektronischen Aufzeichnungen oft abweichen. In einem Betrieb waren bei mehr als 20 Fahrern alle Aufzeichnungen deckungsgleich – auch hinsichtlich der Pausenzeiten. Bei uns weckt das natürlich Argwohn“, erzählt Reisner. Probleme gibt es aber auch bei der richtigen Aufbewahrung. Lenkprotokolle müssen 56 Kalendertage im Fahrzeug mitgeführt werden. Das tun aber nur die wenigsten.
„Der Spielraum, den Unternehmen mit handschriftlichen Aufzeichnungen haben, darf nicht dazu führen, dass die Aufzeichnungen verspätet, gar nicht oder sogar im Nachhinein so geschrieben werden, dass die Einhaltung der Zeitgrenzen ,passend‘ gemacht wird“, so Reisner. Deshalb wird es noch in diesem Jahr weitere Kontrollen geben.
Ab 1. Juli 2026 kommt es dann bereits zur nächsten Änderung in der Aufzeichnungsverpflichtung. Dann müssen Fahrzeuge bereits ab 2,5 Tonnen mit einem EU-Kontrollgerät ausgestattet werden, und zwar dann, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotagebeförderung eingesetzt werden.