Nahaufnahme der linken Seite eines Lastkraftwagens, der auf einer Straße fährt. Vor dem LKW fahren zwei Autos.
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Fahrverbot für Mautflüchtlinge auf B114

„Stop“ heißt es für Lkw auf dem Triebener-Tauern-Pass. Unternehmer müssen aber dennoch keine Nachteile fürchten.

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Aktualisiert am 03.04.2025

Seit Jahrzehnten machen Bürgerinitiativen für ein ganzjähriges Fahrverbot für Sattelfahrzeuge auf der B 114 mobil. Der Widerstand regte sich vor allem gegen ausländische Lkw-Mautflüchtlinge: Beklagt wurden von Anrainern lauter Durchzugsschwerverkehr sowie gefährliche Straßensituationen. 

Damit ist nun Schluss: Auf einem Teilstück der Landesstraße zwischen Trieben und Judenburg möchte die Bezirkshauptmannschaft Murtal ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen erlassen. Für ein Fahrverbot sprechen sich auch Vertreter der Wirtschaftskammer Steiermark aus. Mit dem ersten Entwurf der Bezirks­hauptmannschaft Murtal zeigte man sich jedoch nicht zufrieden.
Der allgemeine Tenor der Wirtschaft: Die im Erlass formulierten Einschränkungen seien zu restriktiv ausgelegt und die Ausnahmeregelungen für den Ziel- und Quellverkehr zu eng gefasst. Ausgenommen von dem Fahrverbot wären im ersten Entwurf nämlich nur die Gemeinden Hohentauern, Pölstal und Pusterwald gewesen. Vom Fahrverbot betroffen sind aber nicht nur die Güterbeförderung, sondern auch die in den Ortschaften angesiedelten Handels- und Handwerksunternehmen sowie die Industrie.

In einem Spitzengespräch zwischen der Murtaler Bezirkshauptfrau Nina Pölzl sowie weiteren Verkehrsexperten und der WKO Steiermark unter Vorsitzführung von Vizepräsident Herbert Ritter konnten weitere Ausnahmen erreicht werden, von denen die Wirtschaft profitiert: So werden Lkw aus den Bezirken Murtal und Liezen generell vom Fahrverbot ausgenommen. Das soll auch die Industrie entlasten, der ansonsten eine Einschränkung des Werksverkehrs gedroht hätte. Auch setzte man sich dafür ein, dass die Ausnahmen für Fahrten im Ziel- und Quellverkehr auf die Gemeinden Pöls-Oberkurzheim sowie Trieben ausgeweitet wurden. Damit ist die uneingeschränkte Zu- und Abfahrt von und zu den Unternehmen entlang des besagten Teilstücks an der B 114 immer möglich. Vereinbart wurde auch, dass die Bezirkshauptmannschaft Murtal für eine klare Beschilderung und Umkehrmöglichkeiten sorgen wird. 

Für Herbert Ritter ein Erfolg: „Ich bin froh, dass die Bedenken der Wirtschaft ernst genommen wurden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir darauf achten, dass Betriebe nicht zusätzlich belastet werden.“

Der Verordnungsentwurf der Bezirkshauptmannschaft Murtal wird nun entsprechend den WKO-Wünschen angepasst und danach mit Experten des Hauses noch einmal abgestimmt.