Geräte-Retter-Prämie vor dem Aus
Für Reparaturbetriebe ein Rückschlag, setzen sich Branchenvertreter für die Fortführung des Zuschusses ein, auch vor dem neuen EU-Recht auf Reparatur.
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Mit Jahresende fällt nun auch die Geräte-Retter-Prämie dem Sparstift zum Opfer: 30 Millionen Euro sollen damit laut Ministerium jährlich eingespart werden. An mangelnder Nutzung kann das Förder-Aus jedenfalls nicht gelegen haben, im Gegenteil: Denn das Förderinstrument, das sich Ressourcenschonung und Müllvermeidung zum Ziel gesetzt hat, war äußerst gut nachgefragt, wie aktuelle Zahlen belegen: So wurden allein in der Steiermark bis Ende Juni 18.115 Refundierungsanträge gestellt. Bundesweit wurden in Summe 122.300 Bons eingelöst und 11,6 Millionen Euro an Fördergeld ausbezahlt. Im Schnitt werden 95 Euro pro Bon gefördert.
Doch nicht nur Konsumenten bedauern das vorzeitige Förderende, auch für viele Reparaturbetriebe ist das Aus ein herber Schlag. Rund 2.400 Partnerbetriebe haben sich für das Programm registriert, das laut Statistik am häufigsten für die Reparatur von Kaffeemaschinen (18 Prozent), Waschmaschinen (17 Prozent) und Geschirrspülern (16 Prozent) genutzt wurde. Auch Laptops und Backöfen landeten häufig in den Werkstätten.
Unternehmen fehlt es an Planungssicherheit
Mit der Einstellung der Prämie wird auch die Nachfrage spürbar zurückgehen, sind sich Branchenvertreter einig. „Reparieren ist für Konsumenten ein Thema, wenn es einfach, leistbar und attraktiv ist“, sagt Arno Adler, stellvertretender Innungsmeister der Elektrobranche. Viele Betriebe hätten bereits im Zuge des Vorgängermodells „Reparaturbonus“ zusätzliches Personal eingestellt oder Mitarbeiter entsprechend qualifiziert. Das Folgemodell sei dann für Unternehmen eine echte Perspektive gewesen, diese Kapazitäten weiter auszulasten. „Und jetzt wissen die Betriebe nicht, wie es weitergeht. Es fehlt schlicht die Planungssicherheit, um Reparaturen zeitnah, fachgerecht und regional anbieten zu können“, moniert Adler.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Unterstützung für Reparaturen nicht ersatzlos gestrichen wird.
Arno Adler
Stellvertretender Innungsmeister
Ganz von der politischen Agenda verschwinden wird das Reparaturthema aber nicht. Denn ab 1. Oktober tritt die EU-Reparaturrichtlinie hierzulande in Kraft. Zielsetzung des „Rights to Repair“ ist es, Reparaturen leichter zugänglich zu machen. So sollen etwa Hersteller in die Pflicht genommen werden, Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen ist auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr, wenn eine Reparatur in den ersten beiden Jahren durchgeführt wurde. Was das alles in der Praxis bedeutet? Branchenexperte Werner Lugitsch weiß aus dem eigenen Reparaturbetrieb in Feldbach, dass so manches Elektrogerät aufgrund der Bauweise aktuell nicht reparierbar ist. „Die Hersteller werden hier reagieren müssen, indem sie Produkte so herstellen, dass Einzelteile wieder getauscht werden können“, sagt Lugitsch. Langfristig könnte das bedeuten, dass Haushaltsgeräte teurer werden könnten, weil sowohl Produktion und Ersatzteilpflicht Zusatzkosten verursachen.
Allerdings: Auch wenn das Recht auf Reparatur mit der Richtlinie künftig „verbrieft“ ist, ändert das nichts an den Kosten, die der Kunde schließlich zu tragen hat. „Mit dem Geräte-Retter-Bonus fällt nun aber leider auch der finanzielle Anreiz weg, ein defektes Gerät tatsächlich reparieren zu lassen, statt ein neues anzuschaffen“, sind sich Lugitsch und Adler einig. Für die Landesinung ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Mit Nachdruck setzen sich die Branchenvertreter dafür ein, dass die Unterstützung – in welcher Form auch immer – fortgeführt wird. Rückenwind erhoffen sie sich dabei von der Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Reparaturen zu setzen.
Zudem startet die Innung eine Kampagne, in der sie das Bewusstsein für Reparatur schärfen will und darauf hinweist, dass bis Jahresende noch Fördergelder im Reparaturtopf ausgeschöpft werden können.