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Blick über Graz vom Schlossberg
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Standortanwalt Steiermark

Wirtschaftskammer Steiermark

Lesedauer: 1 Minute

09.09.2026

Die Standortanwaltschaft der WKO Steiermark, angesiedelt im Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung unter der Leitung von Dr. Ewald Verhounig, vertritt die Interessen des Wirtschaftsstandorts in UVP-Genehmigungsverfahren. Sie sichert als Verfahrenspartei eine faire Interessenabwägung bei Großprojekten und stärkt die Position der Projektwerber.

Grundsätzliche Zielsetzung

Der Standortanwalt hat die Aufgabe im UVP-Verfahren die öffentlichen Interessen, die für die Realisierung eines Vorhabens stehen, geltend zu machen. Er dient somit als Unterstützung für den Projektwerber während des gesamten Verfahrens und darf sich nicht gegen das Projekt aussprechen, sondern sich lediglich seiner Stimme enthalten. Zu den öffentlichen Interessen, welche für ein Projekt sprechen, zählen:

  • verbesserte Infrastruktur und die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region
  • der Beitrag zur Energiewende
  • die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • die Versorgungssicherheit
  • das Steueraufkommen
  • die Verkehrssicherheit

Gesetzlicher Auftrag

Der Standortanwalt kommt bei Projekten zum Einsatz, die nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) genehmigungspflichtig sind. Mitinbegriffen sind hier Änderungsverfahren, ausgeschlossen sind jedoch Feststellungsverfahren. Als rechtliche Mittel stehen dem Standortanwalt die Parteistellung im UVP-Verfahren, das Beschwerde- und Revisionsrecht sowie seine Fachkompetenz zur Verfügung.