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Stellungnahme –  Ab- und Verrechnungsverordnung StPBG

22.5.2025

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 18.06.2025

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 8
Referat Gesundheitsrecht
Friedrichgasse 9
8010 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 22.5.2025

Inhalt


Stellungnahme - Ab- und Verrechnungsverordnung StPBG

GZ: ABT08-144641/2025-12


Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes einer Ab- und Verrechnungsverordnung nach dem Stmk. Pflege- und Betreuungsgesetz und nimmt dazu wie folgt Stellung: 

Seitens der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe wird angeregt, in die StPBG - Ab- und Verrech­nungsverordnung eine Ergänzung aufzunehmen. 

§ 2 Abs 2 Z 1 StPBG - Ab- und Verrechnungsverordnung
Diese Bestimmung soll um einen letzten Satz ergänzt werden:

,,Der Eingang der Rechnungen bei der Behörde ist dem Rechnungsleger unverzüg­lich schriftlich zu bestätigen."

In den Erläuterungen könnte diesbezüglich ausgeführt werden, dass bei elektronischer Übermitt­lung der Rechnungen eine automatisierte Empfangsbestätigung der Behörde ausreichend ist. 

Hintergrund ist, dass an die Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe von Mitgliedsbetrieben wieder­holt der Sachverhalt herangetragen worden ist, wonach Behörden rechtzeitig übermittelte Rech­nungen von Pflegeheim-Rechtsträgern als nicht erhalten rückgemeldet haben. Die Mitgliedsbe­triebe sind somit gezwungen, den Aufwand einer nochmaligen Übermittlung der Rechnungen auf sich zu nehmen oder sich durch zusätzlich Tätigkeiten, wie z.B. Nachtelefonieren, des Einlangens der Rechnungen bei der Behörde zu versichern. 

Durch die Aufnahme der vorgeschlagenen Ergänzung in die StPBG - Ab- und Verrechnungsverord­nung wird für beide Seiten Sicherheit und Klarheit geschaffen. 


Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Ergänzungswünsche. 


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)