Stellungnahme – Ab- und Verrechnungsverordnung StPBG
22.5.2025
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 8
Referat Gesundheitsrecht
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 22.5.2025
Inhalt
Stellungnahme - Ab- und Verrechnungsverordnung StPBG
GZ: ABT08-144641/2025-12
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes einer Ab- und Verrechnungsverordnung nach dem Stmk. Pflege- und Betreuungsgesetz und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Seitens der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe wird angeregt, in die StPBG - Ab- und Verrechnungsverordnung eine Ergänzung aufzunehmen.
§ 2 Abs 2 Z 1 StPBG - Ab- und Verrechnungsverordnung
Diese Bestimmung soll um einen letzten Satz ergänzt werden:
,,Der Eingang der Rechnungen bei der Behörde ist dem Rechnungsleger unverzüglich schriftlich zu bestätigen."
In den Erläuterungen könnte diesbezüglich ausgeführt werden, dass bei elektronischer Übermittlung der Rechnungen eine automatisierte Empfangsbestätigung der Behörde ausreichend ist.
Hintergrund ist, dass an die Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe von Mitgliedsbetrieben wiederholt der Sachverhalt herangetragen worden ist, wonach Behörden rechtzeitig übermittelte Rechnungen von Pflegeheim-Rechtsträgern als nicht erhalten rückgemeldet haben. Die Mitgliedsbetriebe sind somit gezwungen, den Aufwand einer nochmaligen Übermittlung der Rechnungen auf sich zu nehmen oder sich durch zusätzlich Tätigkeiten, wie z.B. Nachtelefonieren, des Einlangens der Rechnungen bei der Behörde zu versichern.
Durch die Aufnahme der vorgeschlagenen Ergänzung in die StPBG - Ab- und Verrechnungsverordnung wird für beide Seiten Sicherheit und Klarheit geschaffen.
Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Ergänzungswünsche.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)