Stellungnahme – Novelle Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz
2.4.2025
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Burgring 4
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 2.4.2025
Inhalt
Stellungnahme - Novelle Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz
GZ: ABT03VD-1407/2012-94
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark nimmt nach Durchsicht der vorliegenden Novelle des Stmk. Kinderbetreuungsförderunsgesetzes die geplanten Änderungen zur Kenntnis, die aufgrund des Anlassfalles und den Ausführungen des Landesrechnungshofes inhaltlich grundsätzlich nachvollziehbar sind.
Gleichzeitig geben wir aber zu bedenken, dass mit den neu geplanten Regelungen der bürokratische Aufwand für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen steigen wird. Die Einführung von Nachweispflichten und neuer Kontrollmöglichkeiten tragen nicht zur Deregulierung bei.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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