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Stellungnahme –  Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2026 (TIB-VO 2026)

2. Dezember 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 10.12.2025

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 2. Dezember 2025

Inhalt


Stellungnahme -  Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2026 (TIB-VO 2026)

GZ: ABT12-357375/2025-1

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes mit der die Tourismusinteressentenbeiträge neu festgesetzt werden sollen und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Nach eingehender Prüfung und kammerinterner Befassung aller Sparten sprechen wir uns entschieden gegen die geplante Erhöhung der Tourismusinteressentenbeiträge um 12,2 % aus.

I. Allgemeines

Uns ist bewusst, dass mit der TIB-VO 2026 die Vorgaben des § 34 Abs. 2 Stmk. Tourismusgesetz umgesetzt werden sollen, wonach eine Valorisierung zu erfolgen hat, wenn der Schwellenwert von 10 % überschritten wird. Dennoch erachten wir eine automatische Umsetzung dieser Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt als ökonomisch nicht vertretbar und für die steirischen Betriebe als untragbar. 

Unsere Ablehnung begründet sich insbesondere auf folgenden Punkten:

Unzumutbare Doppelbelastung in kurzer Zeit
Die Interessenbeiträge wurden erst für das Jahr 2023 um drastische 19,5 % angehoben. Eine neuerliche Erhöhung um 12,2 % würde bedeuten, dass die Beiträge innerhalb von nur drei Jahren um insgesamt mehr als 31 % steigen. Eine derartige Belastungsdynamik ist unseren Mitgliedsbetrieben, insbesondere angesichts des verhaltenen konjunkturellen Ausblicks, nicht zumutbar und sendet ein falsches wirtschaftspolitisches Signal.  

Wirtschaftliche Lage der Betriebe
Die Steirische Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Phase. Unsere Betriebe kämpfen nach wie vor mit den Folgen der hohen Inflation, persistent hohen Energiekosten, steigenden Personalkosten und einem eingetrübten Konsumklima. Eine zusätzliche Steigerung würde viele Unternehmen empfindlich treffen. Bei einem geschätzten Aufkommen der Tourismusinteressentenbeiträge von rund 20 Mio. Euro würde die geplante Erhöhung eine zusätzliche jährliche Belastung von weit über 2 Mio. Euro bedeuten.

Effizienzpotenziale der Tourismusreform nützen
Die von uns maßgeblich unterstützte Tourismusstrukturreform hat größere und professionellere Strukturen geschaffen. Das erklärte Ziel dieser Reform war es, durch Zusammenlegungen Effizienzsteigerungen und Synergieeffekte zu erzielen. Diese Potenziale müssen nun genutzt werden, um die Finanzierung der Verbände zu sichern, anstatt die Last erneut auf die Beitragszahler abzuwälzen. Eine Beitragserhöhung in der aktuellen Situation konterkariert die Ziele der Reform.

II. Im Detail

Aus den genannten Gründen fordert die WKO Steiermark – wie bereits bei der Erhöhung für 2023  – nachdrücklich, den im Gesetz verankerten Anhebungsautomatismus temporär auszusetzen. Eine starre Indexanpassung ohne Rücksicht auf die außergewöhnliche wirtschaftliche Gesamtlage ist nicht zielführend. 

Konkret schlagen wir folgende Vorgehensweise vor:

Temporäre Aussetzung der Valorisierung
Das Stmk. Tourismusgesetz 1992 sollte dahingehend geändert werden, dass die automatische Anhebung der Interessentenbeiträge für das Jahr 2026 ausgesetzt wird.

Beibehaltung der aktuellen Beiträge
Die Beitragsvorschreibungen für 2026 sollen per Verordnung auf dem Niveau des Jahres 2025 festgesetzt werden. 

Neustart der Indexbasis 
Die Valorisierung der Beiträge soll mit einer neuen Basis, beispielsweise dem „VPI 2020 – Jänner 2026“, neu gestartet werden, um zukünftige Anpassungen wieder auf eine realistische Grundlage zu stellen.

Eine neuerliche Belastung in dieser Höhe wäre das falsche Signal zur falschen Zeit. Wir sind überzeugt, dass durch die Ausnutzung der Effizienzpotenziale aus der Strukturreform die Finanzierung der wichtigen Tourismusarbeit auch ohne eine weitere Mehrbelastung der Betriebe sichergestellt werden kann.

Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungswünsche.


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)