Stellungnahme – Verordnungsentwurf über das ESG Nr. 59 Serpentinitgebiete bei Kraubath an der Mur
2.9.2025
Lesedauer: 2 Minuten
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
A13 Umwelt und Raumordnung
Referat Naturschutz
Stempfergasse 7
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 2.9.2025
Inhalt
Stellungnahme - Verordnungsentwurf über das ESG Nr. 59 Serpentinitgebiete bei Kraubath an der Mur
GZ: ABT13-198098/2020-26
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Verordnungsentwurfes über das Europaschutzgebiet Nr. 59 Serpentinitgebiete bei Kraubath an der Mur und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die WKO Steiermark spricht sich nach Rücksprache mit der Fachvertretung der Stein- und keramischen Industrie sowie Konsultation unseres Mitgliedsbetriebes der PRONAT Steinbruch Preg GmbH ausdrücklich gegen eine Unterschutzstellung der geplanten Flächen als Europaschutzgebiet aus.
1. Bedeutung des Standortes für die Rohstoffversorgung und die regionale Wirtschaft
Die Lagerstätte Preg ist das größte und bedeutendste Vorkommen ultramafischer Gesteine. Aus diesem Standort stammen hochwertige Produkte wie Edelsplitte, Oberbauschotter sowie Rohstoffe für die Feuerfestindustrie. Neben der hohen Qualität des Rohstoffes sprechen auch die sehr guten Infrastrukturanbindungen (Bahnanschluss, nahegelegene Autobahn) und die moderne Aufbereitungstechnologie für die hohe Standortqualität.
Die Sicherung von Rohstoffvorkommen ist für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der steirischen und österreichischen Industrie von essenzieller volkswirtschaftlicher Bedeutung. Eine Einschränkung der Rohstoffverfügbarkeit durch die geplante Unterschutzstellung ist daher abzulehnen und würde den Fortbestand des Betriebs gefährden.
2. Widerspruch zu raumordnungsrechtlichen Vorgaben
Die betroffenen Flächen sind im Regionalen Entwicklungsprogramm Obersteiermark West als Rohstoffvorrangzone ausgewiesen. Damit sind sie von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten, um die Rohstoffgewinnung langfristig abzusichern. Weiters ist im Flächenwidmungsplan die Widmungsart „Sondernutzung im Freiland – Bodenentnahme“ verankert. Die geplante Unterschutzstellung würde daher mit den raumordnungsrechtlichen Widmungen in Konflikt stehen und bestehende Planungsinstrumente unterlaufen.
3. Unklare Abgrenzung und fehlende Ausnahmemöglichkeiten
Die im Entwurf vorgesehene Abgrenzung der Schutzflächen ist in Hinblick auf die Schutzgüter nicht nachvollziehbar. Die Lebensraumtypen Schwermetallrasen sowie Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation kommen auch auf anderen, weniger für den Rohstoffabbau geeigneten Flächen vor. Die Unterlagen lassen nicht erkennen, dass bei der Abgrenzung auf die wertvollen Lagerstätten Rücksicht genommen wird. Vielmehr würde die vorgesehene Regelung einen Abbau auf den betroffenen Flächen gänzlich verbieten, ohne die Möglichkeit von Ausnahmen vorzusehen. Aus Sicht der Wirtschaft wäre zumindest eine Regelung erforderlich, die Ausnahmen durch behördliche Bewilligung im Einzelfall ermöglicht.
Zusammenfassung
Die geplante Unterschutzstellung gefährdet die langfristige Sicherung eines für die Steiermark und ganz Österreich strategisch wichtigen Rohstoffvorkommens. Sie steht im Widerspruch zu geltenden raumordnungsrechtlichen Festlegungen und berücksichtigt die Bedeutung des Standortes für die Rohstoffversorgung nicht ausreichend. Die WKO Steiermark spricht sich daher klar gegen die vorgeschlagene Unterschutzstellung in der vorliegenden Form aus.
Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass die PRONAT Steinbruch Preg GmbH Entschädigungsansprüche gemäß § 32 StNSchG 2017 geltend machen wird, sofern eine Unterschutzstellung der gegenständlichen Gebiete erfolgt.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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