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Stellungnahme –  Verordnungsentwurf über das NSG Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden

22.9.2025

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 01.10.2025

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
A13 Umwelt und Raumordnung
Referat Naturschutz
Stempfergasse 7
8010 Graz




Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 22.9.2025

Inhalt

Stellungnahme – Verordnungsentwurf über das NSG Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden

GZ:  ABT13-25383/2025-27


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Verordnungsentwurfes über das Naturschutzgebiet Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Nach Durchsicht des gegenständlichen Verordnungsentwurfes wird seitens der WKO Steiermark vor allem die Nähe zu bedeutenden Infrastrukturen als kritisch erachtet und die vorliegende Gebietsabgrenzung daher abgelehnt.

Das geplante Naturschutzgebiet grenzt – wie aus den Anlagen ersichtlich - unmittelbar an die A9 Pyhrnautobahn, den Autobahnzubringer, die Selzthaler Bundesstraße sowie die Bahnstrecke bzw. wird von diesen Infrastrukturen durchschnitten. Allfällige Ausbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Straßen- und Schienenbereich wären aus unserer Sicht durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet deutlich erschwert bzw. gänzlich unmöglich.  

Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesen wesentlichen regionalen und überregionalen Verkehrsinfrastrukturvorhaben schlagen wir daher einen entsprechend größeren Abstand des Naturschutzgebietes zur bestehenden Straßen- und Schieneninfrastruktur vor. Alternativ könnte auch eine Ausweisung in eine „Rand- und Kernzone“ mit unterschiedlichen Auflagen vorgenommen werden.

Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungswünsche.


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)