Stellungnahme – Verordnungsentwurf über das NSG Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden
22.9.2025
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
A13 Umwelt und Raumordnung
Referat Naturschutz
Stempfergasse 7
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 22
Inhalt
Stellungnahme – Verordnungsentwurf über das NSG Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden
GZ: ABT13-25383/2025-27
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Verordnungsentwurfes über das Naturschutzgebiet Nr. 1d Gampermoor am Ennsboden und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Nach Durchsicht des gegenständlichen Verordnungsentwurfes wird seitens der WKO Steiermark vor allem die Nähe zu bedeutenden Infrastrukturen als kritisch erachtet und die vorliegende Gebietsabgrenzung daher abgelehnt.
Das geplante Naturschutzgebiet grenzt – wie aus den Anlagen ersichtlich - unmittelbar an die A9 Pyhrnautobahn, den Autobahnzubringer, die Selzthaler Bundesstraße sowie die Bahnstrecke bzw. wird von diesen Infrastrukturen durchschnitten. Allfällige Ausbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Straßen- und Schienenbereich wären aus unserer Sicht durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet deutlich erschwert bzw. gänzlich unmöglich.
Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesen wesentlichen regionalen und überregionalen Verkehrsinfrastrukturvorhaben schlagen wir daher einen entsprechend größeren Abstand des Naturschutzgebietes zur bestehenden Straßen- und Schieneninfrastruktur vor. Alternativ könnte auch eine Ausweisung in eine „Rand- und Kernzone“ mit unterschiedlichen Auflagen vorgenommen werden.
Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungswünsche.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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