Wie sichtbar die KI künftig sein muss
Der AI-Act sieht seit August neue Transparenzpflichten und die Kennzeichnung von Inhalten vor, die mit Künstlicher Intelligenz generiert wurden.
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Von ausgefeilten Kunden-Chatbots über synthetische Bild-, Audio- und Videodateien bis zum Einsatz von KI-Agenten: Längst hat die Künstliche Intelligenz (KI) Einzug im Geschäftsleben gehalten. Allerdings zieht die EU jetzt mit neuen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem AI Act die Zügel an: Seit August gelten nämlich strengere Transparenzpflichten. So müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder KI-generierte Inhalte veröffentlichen, neue Kennzeichnungsvorgaben beachten. Wir haben mit Tamara Charkow aus dem WKO-Rechtsservice darüber gesprochen, was Unternehmen nun alles beachten müssen.
„KI-basierte Technologien sind mittlerweile so leistungsfähig, dass es oft schwer ist, zu erkennen, ob ein Inhalt von einem Menschen oder einer KI erstellt wurde“, erklärt sie: „Um Täuschungen und irreführende Informationen zu vermeiden, wird Transparenz immer wichtiger.“ Konkret gelten aufgrund der KI-Verordnung bereits seit 2. August entsprechende Verpflichtungen für Betreiber und Anbieter von KI-Systemen. Für bestimmte, bereits vor diesem Stichtag auf den Markt gebrachte Systeme gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember.
Besondere Anforderungen gelten für Audio-, Bild- und Videoinhalte: Um Deepfakes – also KI-generierten Content, der Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse als „echt“ erscheinen lässt – als solche kenntlich zu machen, müssen Betreiber offenlegen, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Zudem müssen Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, sicherstellen, dass diese Inhalte technisch gekennzeichnet werden. „Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar sein und erkennen lassen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.“
Auch für bestimmte Texte bestehen Kennzeichnungspflichten. „Werden KI-generierte oder mit KI bearbeitete Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offengelegt werden, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden“, erläutert die Juristin. Ausgenommen davon sind allerdings solche Texte, die einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterliegen und wenn eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
„Zusätzlich müssen Nutzer informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren – etwa mit einem Chatbot, sofern dies nicht offensichtlich ist“, schließt die Expertin.
Hilfestellungen
Hier geht’s zum FAQ-Katalog der RTR, zu Kennzeichnungs-Icons und zum Code of Practice on Transparency of AI-generated Content.