Gewinnrechner
Kostenlose Nutzung für Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Friseure
Lesedauer: 1 Minute
Der Gewinnrechner wurde konzipiert, um bei Eingabe eines beliebigen gewünschten Unternehmerlohns auf Monatsbasis die Sozialversicherungsbeiträge einzubeziehen. Das ausgewiesene Ergebnis berücksichtigt diese bereits. Obwohl diese Beiträge erst später fällig werden (Berechnung, Nachbemessung, Einkommensteuererklärung), ist es ratsam, dafür entsprechende Rückstellungen zu bilden. Der Gewinnrechner hilft auch dabei, unerwartete Nachzahlungen und Vorauszahlungsbescheide in Bezug auf die Einkommensteuer zu vermeiden. Neugründer in den ersten drei Jahren sind hier oft betroffen.
Für etablierte Unternehmen bleibt der Gewinnrechner ein wertvolles und wiederholt einsetzbares Werkzeug, um die finanzielle Gesundheit des Betriebes zu überwachen.
Die Berechnungen sind für folgende Rechtsformen möglich:
- Neue Selbstständige / Freiberufler
- Einzelunternehmen
- Offene Gesellschaft (OG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Nutzungsbedingungen
Die Landesinnung der Friseure ermöglicht aktiven Mitgliedsbetrieben die kostenlose Nutzung des Webtools whc Gewinnrechner V2.0.
Für die Nutzung dieses Webtools und die Durchführung von automatisierten Berechnungen ist ein einmaliger Zugangscode erforderlich, der von der Landesinnung der Friseure bereitgestellt wird.
Dieser Zugangscode ermöglicht es, eine entsprechend der erworbenen Lizenz festgelegte Anzahl von Berechnungen innerhalb der Nutzerlizenz durchzuführen.
Die Weitergabe des Zugangscodes an Dritte (mit Ausnahme der aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Friseure) ist ausdrücklich verboten und kann zur Sperrung des Zugangscodes führen.
Der Gewinnrechner wird bei den nächsten Veranstaltungen präsentiert.
Bei Fragen zur Anwendung des Gewinnrechners könnt ihr euch jederzeit gerne an unser Ausschussmitglieder Markus Zangerl wenden: info@haarmike.at