Spielwarenhandel
Neuer Gesamtvertrag Speichermedienvergütung und digitales Spielzeug
Wichtige Information für Spielwarenhändler
Lesedauer: 1 Minute
08.11.2024
Digitale Spielzeuge und Spielekonsolen bleiben weiterhin nicht vergütungspflichtig.
Somit entfällt auch ab sofort die Meldeverpflichtung für die in Verkehr gesetzten Mengen. Sollten schon Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften geleistet worden sein, so werden diese rückvergütet. Die Verwertungsgesellschaften setzen sich mit den betroffenen Händlern direkt in Verbindung.
Weitere Informationen zum neuen Gesamtvertrag finden Sie hier.