Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
Verkauf oder Vermietung einer Immobilie erfordern Fachwissen, Marktkenntnis und ein hohes Maß an Verantwortung. Als erfahrene Immobilienmakler:innen begleiten
Lesedauer: 11 Minuten
Wir als Immobilienmakler:innen vermitteln den Verkauf oder die Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien, beraten in Immobilienfragen und ermitteln den Wert Ihrer Immobilie. Als Doppelmakler:innen haben wir die Interessen sowohl der Abgeber:innen (Verkäufer:innen/Vermieter:innen) als auch jener der Interessent:innen (Käufer:innen/Mieter:innen) zu wahren. Es ist uns ein Anliegen, einen Abschluss zu Ihrer Zufriedenheit herbeizuführen.
Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten zu beachten und haften für unser Tun bzw. Unterlassen. Wir sparen Ihnen Zeit und Aufwand und bieten Ihnen Sicherheit, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie für Sie reibungslos abgewickelt wird. Die zahlreichen Tätigkeiten der Immobilienmakler:innen bieten Ihnen erhebliche Vorteile. Überzeugen Sie sich von den umfassenden Tätigkeiten der Immobilienmakler:innen, welche Ihnen die entscheidenden Vorteile bieten.
Was macht eigentlich ein:e Immobilienmakler:in?
- Vermittelt zwischen Abgeber:in und Interessent:in und bringt Angebot und Nachfrage zusammen
- Erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand
- Schafft Sicherheit
- Bringt Transparenz in den unüberschaubaren Immobilienmarkt
- Haftet für die erteilten Informationen und Beratungsleistungen
Sie erhalten die beste Leistung und sind rechtlich abgesichert. Wenn Sie ohne Immobilienmakler:in handeln, fehlt Ihnen diese Sicherheit. Immobilienmakler:innen müssen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen und haften ebenso für ihre Beratungsleistung.
Die Makler:innen helfen Verkäufer:innen und Vermieter:innen dabei, das Objekt zu analysieren, zu bewerten und natürlich zu vermitteln.
Sie fragen Personen, die eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, nach ihren Bedürfnissen und zeigen ihnen Objekte, die genau ihren Vorstellungen entsprechen.
Bahnt sich ein Vertragsabschluss an, helfen die Immobilienmakler:innen den beiden Parteien, sich auf einen Preis und die sonstigen Vertragskonditionen, wie zum Beispiel den Übergabetermin etc., zu einigen. Nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung wird die Immobilie von der:dem Makler:in am vereinbarten Termin übergeben.
Im Zuge der Übergabe wird von den Makler:innen ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Vertragsparteien übermittelt wird.
Verkaufen
Beim Verkauf einer Immobilie geht es immer um viel Geld. Daher ist es wichtig, mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien-Know-how und die Interessen der jeweiligen Beteiligten sind entsprechend zu würdigen. Die Dienstleistungen der Immobilienmakler:innen sparen Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einem Verkauf einer Immobilie sind folgende Maßnahmen zu tätigen:
Für eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie ist es wichtig, den richtigen Preis zu ermitteln. Immobilienmakler:innen haben mehrere Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen. Die Preise, die auf Immobilienplattformen angegeben sind, sind Angebotspreise, die nicht immer den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen bzw. vielfach nicht unmittelbar mit der eigenen Immobilie vergleichbar sind. Studien zeigen, dass Objekte, die mit einem zu hohen Preis angeboten werden, eine wesentlich längere Vermarktungsdauer erfordern und der Kaufpreis unter jenem liegt, der bei einem marktüblichen Preisangebot erzielt worden wäre.
Für eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie empfiehlt es sich, einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag zu unterfertigen. Hier verpflichten sich die Immobilienmakler:innen, entsprechende Maßnahmen zu unternehmen. Standesgemäß wird Ihnen periodisch ein Nachweis über die Tätigkeiten übermittelt. Ein Anspruch auf Provision besteht nur dann, sofern der Verkauf der Immobilie rechtswirksam abgeschlossen wurde.
Für einen problemlosen Verkauf ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen zu erheben und diese auch zu prüfen. Bevor der Verkauf beginnt, ist es erforderlich, dass allfällig offene Punkte abgeklärt werden.
Im Zuge der Objektaufnahme werden entsprechende Fotos, 3D-Aufnahmen und bei bestimmten Objekten Drohnenaufnahmen gemacht.
Sofern sich aus den Unterlagen Unklarheiten ergeben oder sofern bei der Objektaufnahme Schäden festgestellt werden, werden diese vorab mit den Verkäufer:innen besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Weiters wird auf die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen bei einem Immobilienverkauf hingewiesen.
Aufgrund der Objektgegebenheiten werden die jeweiligen Zielgruppen, die für das gegenständliche Objekt in Frage kommen, bestimmt.
Abhängig vom Objekt und von der Zielgruppe wird ein entsprechendes Exposé mit Unterlagen erstellt und ein Marketingkonzept ausgearbeitet. Im Rahmen dieses Marketingkonzeptes werden entsprechende Inserate in geeigneten Printmedien geschaltet, das Objekt auf entsprechenden Immobilienplattformen präsentiert und weitere Marketingmaßnahmen unternommen.
Bei den Gesprächen mit den Interessent:innen ist es wichtig, den Bedarf zu erheben. Es ist weiters wichtig, bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht und ob die Immobilie auch finanzierbar ist. Gerade die verschärften Kreditrichtlinien seit 01.08.2022 machen es erforderlich, bereits vorab die Finanzierbarkeit zu besprechen. Die Immobilienmakler:innen wissen, wie mit diesem Thema umzugehen ist, und unterstützen die Interessent:innen bei der Finanzierung.
Seriöse Immobilienmakler:innen besichtigen das jeweilige Objekt nur mit qualifizierten Interessent:innen. Dies spart Verkäufer:innen ebenso wie Interessent:innen viel Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse besprechen die Immobilienmakler:innen die jeweiligen Verhandlungspunkte. Im Besonderen stehen der Kaufpreis, die Kaufpreiszahlung, die Treuhandabwicklung, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, erstellen die Immobilienmakler:innen ein spezifisches Kaufanbot für die gegenständliche Immobilie, welches von den Käufer:innen unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch die Verkäufer:innen ist das Kaufanbot für beide Parteien rechtsverbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Kaufanbot unterfertigt wurde, übermitteln die Immobilienmakler:innen das Kaufanbot und die entsprechenden Unterlagen an die Vertragserrichter:innen und Treuhänder:innen. Nach der Vertragserstellung prüfen die Immobilienmakler:innen vor Unterfertigung nochmals die Übereinstimmung mit dem Kaufanbot.
Sobald der Kaufvertrag allseitig unterfertigt wurde und die Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto erfolgt ist, koordinieren die Immobilienmakler:innen die Übergabe des gegenständlichen Objektes. Bei der Übergabe erstellen die Immobilienmakler:innen ein Protokoll, fertigen eine entsprechende Fotodokumentation an und übermitteln Protokoll sowie Fotodokumentation an die Vertragsparteien.
Kaufen
Beim Kauf einer Immobilie geht es immer um viel Geld. Daher ist es wichtig, mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien-Know-how und die Interessen der jeweiligen Beteiligten sind entsprechend zu würdigen. Die Dienstleistungen der Immobilienmakler:innen sparen Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einem Kauf einer Immobilie werden folgende unumgängliche Tätigkeiten für Sie erledigt:
Die Käufer:innen verpflichten sich im Rahmen des Vermittlungsauftrages zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass der Kauf rechtswirksam abgeschlossen wurde. Der Anspruch auf eine sonstige Zahlung, insbesondere ein Entgelt für Besichtigungen, ist nicht zulässig. Sollten derartige Zahlungen geleistet worden sein, besteht ein Rückforderungsanspruch seitens der Kund:innen.
Bei den Gesprächen mit den Interessent:innen ist es wichtig, den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig, bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht und ob die Immobilie auch finanzierbar ist. Gerade die verschärften Kreditrichtlinien seit 01.08.2022 machen es erforderlich, bereits vorab die Finanzierbarkeit zu besprechen. Die Immobilienmakler:innen unterstützen Sie bei der Finanzierung.
Auf Grundlage der Bedarfserhebung übermitteln die Immobilienmakler:innen ein aussagekräftiges Exposé mit den objektrelevanten Unterlagen der passenden Immobilien. Für ergänzende Fragen stehen die Immobilienmakler:innen gerne zur Verfügung.
Bei konkretem Interesse werden von den Immobilienmakler:innen ergänzende Informationen übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Bedarfserhebung wählen die Immobilienmakler:innen geeignete Immobilien aus und besichtigen diese mit Ihnen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse besprechen die Immobilienmakler:innen die jeweiligen Verhandlungspunkte. Im Besonderen stehen der Kaufpreis, die Kaufpreiszahlung, die Treuhandabwicklung, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, erstellen die Immobilienmakler:innen ein spezifisches Kaufanbot für die gegenständliche Immobilie, welches von den Käufer:innen unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch die Verkäufer:innen ist das Kaufanbot für beide Parteien rechtsverbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Kaufanbot unterfertigt wurde, übermitteln die Immobilienmakler:innen das Kaufanbot und die entsprechenden Unterlagen an die Vertragserrichter:innen und Treuhänder:innen. Nach der Vertragserstellung prüfen die Immobilienmakler:innen vor Unterfertigung nochmals die Übereinstimmung mit dem Kaufanbot.
Sobald der Kaufvertrag allseitig unterfertigt wurde und die Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto erfolgt ist, koordinieren die Immobilienmakler:innen die Übergabe des gegenständlichen Objektes. Bei der Übergabe erstellen die Immobilienmakler:innen ein Protokoll, fertigen eine entsprechende Fotodokumentation an und übermitteln Protokoll sowie Fotodokumentation an die Vertragsparteien.
Vermieten
Bei einer Vermietung ist es wichtig, mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien-Know-how und die Interessen der jeweiligen Beteiligten sind entsprechend zu würdigen. Die Dienstleistungen der Immobilienmakler:innen sparen Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einer Vermietung einer Immobilie werden folgende Tätigkeiten für Sie erledigt:
Für eine erfolgreiche Vermietung der Immobilie ist es wichtig, allfällige gesetzliche Bestimmungen zum Mietpreis zu beachten bzw. einen marktfähigen Mietpreis zu ermitteln. Die Preise, die auf Immobilienplattformen angegeben sind, sind nicht unmittelbar für den Mietpreis Ihrer Immobilie relevant.
Für eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie empfiehlt es sich, einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag zu unterfertigen. Hier verpflichten sich die Immobilienmakler:innen, entsprechende Maßnahmen zu unternehmen. Standesgemäß wird Ihnen periodisch ein Nachweis über die Tätigkeiten übermittelt. Ein Anspruch auf Provision besteht nur dann, sofern die Vermietung der Immobilie rechtswirksam abgeschlossen wurde.
Für eine problemlose Vermietung ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen zu erheben und diese auch zu prüfen. Bevor die Vermietung beginnt, ist es erforderlich, dass allfällig offene Punkte abgeklärt werden.
Sofern sich aus den Unterlagen Unklarheiten ergeben oder sofern bei der Objektaufnahme Schäden festgestellt werden, werden diese vorab mit den Vermieter:innen besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Weiters wird auf die allgemeinen rechtlichen (z. B. Mietdauer) und steuerlichen Bestimmungen bei einer Immobilienvermietung hingewiesen.
Aufgrund der Objektgegebenheiten werden die jeweiligen Zielgruppen, die für das gegenständliche Objekt in Frage kommen, bestimmt.
Abhängig vom Objekt und von der Zielgruppe werden entsprechende Unterlagen erstellt und die jeweils entsprechenden Marketingmaßnahmen unternommen. Dabei sind die gesetzlichen Erfordernisse zu beachten.
Bei den Gesprächen mit den Interessent:innen ist es wichtig, den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig, bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht.
Seriöse Immobilienmakler:innen besichtigen das jeweilige Objekt nur mit qualifizierten Interessent:innen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse besprechen die Immobilienmakler:innen die jeweiligen Verhandlungspunkte. Im Besonderen stehen der Mietpreis, die Kaution, die Mietdauer, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, erstellen die Immobilienmakler:innen ein spezifisches Mietanbot für die gegenständliche Immobilie, welches von den Mieter:innen unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch die Vermieter:innen ist das Mietanbot für beide Parteien rechtsverbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Mietanbot unterfertigt wurde, übermitteln die Immobilienmakler:innen das Mietanbot und die entsprechenden Unterlagen an die Vertragserrichter:innen.
Sobald der Mietvertrag allseitig unterfertigt wurde, koordinieren die Immobilienmakler:innen die Übergabe des gegenständlichen Objektes. Bei der Übergabe erstellen die Immobilienmakler:innen ein Protokoll, fertigen eine entsprechende Fotodokumentation an und übermitteln Protokoll sowie Fotodokumentation an die Vertragsparteien.
Mieten
Bei einer Anmietung ist es wichtig, mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien-Know-how und die Interessen der jeweiligen Beteiligten sind entsprechend zu würdigen. Die Dienstleistungen der Immobilienmakler:innen sparen Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einer Anmietung einer Immobilie werden folgende Tätigkeiten für Sie erledigt:
Seit 1.7.2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip) für die Wohnungsmiete. Mieter:innen sind provisionsfrei, sofern ihnen ein bereits gelistetes Objekt vermittelt wird.
Seitens der Immobilienmakler:innen dürfen darüber hinaus keine sonstigen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Sofern Mieter:innen die Immobilienmakler:innen beauftragen, eine Mietwohnung zu suchen, die noch nicht gelistet ist, können die Immobilienmakler:innen im Falle einer erfolgreichen Vermittlung den Mieter:innen eine Provision gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnen.
Der Anspruch auf eine sonstige Zahlung, insbesondere ein Entgelt für Besichtigungen, ist unzulässig. Sollten derartige Zahlungen geleistet worden sein, besteht seitens der Mieter:innen ein Rückforderungsanspruch.
Aufgrund der Bedarfserhebung übermitteln die Immobilienmakler:innen ein aussagekräftiges Exposé mit den objektrelevanten Unterlagen. Für ergänzende Fragen stehen die Immobilienmakler:innen gerne zur Verfügung.
Bei den Gesprächen mit den Interessent:innen ist es wichtig, den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig, bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht.
Bei den Gesprächen mit den Interessent:innen ist es wichtig, den Bedarf zu erheben.
Aufgrund der Bedarfserhebung wählen die Immobilienmakler:innen geeignete Immobilien aus und besichtigen diese mit Ihnen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse besprechen die Immobilienmakler:innen die jeweiligen Verhandlungspunkte. Im Besonderen stehen der Mietpreis, die Kaution, die Mietdauer, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, erstellen die Immobilienmakler:innen ein spezifisches Mietanbot für die gegenständliche Immobilie, welches von den Mieter:innen unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch die Vermieter:innen ist das Mietanbot für beide Parteien rechtsverbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Mietanbot unterfertigt wurde, übermitteln die Immobilienmakler:innen das Mietanbot und die entsprechenden Unterlagen an die Vertragserrichter:innen und Treuhänder:innen.
Sobald der Mietvertrag allseitig unterfertigt wurde, die Kaution und die erste Miete bezahlt wurden, koordinieren die Immobilienmakler:innen die Übergabe des gegenständlichen Objektes. Bei der Übergabe erstellen die Immobilienmakler:innen ein Protokoll, fertigen eine entsprechende Fotodokumentation an und übermitteln Protokoll sowie Fotodokumentation an die Vertragsparteien.
Sicherheit
Immobilienmakler:innen sorgen dafür, dass der Verkauf bzw. die Vermietung für alle Beteiligten problemlos abgewickelt wird. Im Zuge eines Verkaufs bzw. einer Vermietung holen die Immobilienmakler:innen alle objektrelevanten Unterlagen ein und prüfen diese. Im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Informationsverpflichtungen achten sie darauf, dass die erforderlichen Informationen übermittelt und die entsprechenden Fragen geklärt werden.
Beratung
Immobilienmakler:innen beraten Sie gerne über Fragen zu Immobilien, auch wenn kein unmittelbarer Vermittlungsauftrag vorliegt.
Beim Verkauf/Kauf bzw. bei der Vermietung/Anmietung sind zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Die gesetzlichen Vorschriften ändern sich laufend. Daher ist es ratsam, die Beratung von Immobilienmakler:innen in Anspruch zu nehmen.