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Detailansicht von 10-, 20-, 50- und 100-Euro-Geldscheinen
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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Eventförderung für die Berufsgruppe der Bäder

Die Berufsgruppe der Bäder unterstützt Ihr Event mit einem einmaligen Zuschuss.

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2026

Die Berufsgruppe der Bäder unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei Events und Veranstaltungen im eigenen Betrieb mit einem einmaligen Zuschuss von 50 % der förderbaren Kosten, maximal 300 Euro pro Kalenderjahr und Mitglied. Förderbar sind unter anderem Kosten für Bewerbung, Drucksorten, Getränke/Snacks, Personal und besondere Gästeangebote. Die Teilnahme an Messen ist nicht förderbar.

Förderberechtigt sind aktive Mitglieder der Berufsgruppe der Bäder (Freibäder, Hallenbäder, Natur-/See-/Strandbäder, Thermal-/Mineralbäder, Wannen-/Brausebäder, Saunas und Dampfbäder), die seit mindestens einem Jahr Mitglied sind und keine Rückstände bei den Grundumlagen haben.

Hinweis
Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung schriftlich mit Kurzbeschreibung, Netto-Kostenaufstellung und Rechnungskopien als PDF unter gesundheit@wktirol.at einzureichen.

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Endabrechnung. Die Förderung läuft seit Jänner 2026 bis auf Widerruf bzw. bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Maßgeblich sind die Förderrichtlinie der Berufsgruppe der Bäder sowie das offizielle Antragsformular. Beide Unterlagen stehen als PDF zum Download bereit und sind vor Antragstellung zu beachten.

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