Person in Schutzbekleidung mit Schutzbrille und -Handschuhen führt Schweißerarbeiten durch und Funken erleuchten den Raum
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Harmonisierte Normen für persönliche Schutzausrüstungen

Überarbeitung einer Reihe von bestehenden Normen sowie neue Normen

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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2414 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/668 in Bezug auf harmonisierte Normen für Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung von Partikelfiltern für Atemschutzgeräte, allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung, Anforderungen für Augenschutzgeräte für Squash und Augenschutzgeräte für Racquetball und Squash 57 sowie Anforderungen und Prüfverfahren für Schuhe zum Schutz gegen Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren

Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. 

Der Durchführungsbeschluss ändert den Durchführungsbeschluss 2020/668/EU. Auf der Grundlage eines Normungsauftrags erarbeitete das CEN mehrere neue Normen und überarbeitete eine Reihe bestehender harmonisierter Normen. Die aktuellen Änderungen sind in den Listen des Anhangs I (harmonisierte Normen für persönliche Schutzausrüstungen) bzw. des Anhangs II (Streichung zu einem bestimmten Zeitpunkt) dieses Durchführungsbeschlusses. Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.

Der Durchführungsbeschluss wurden am 9. Dezember 2022 im Amtsblatt kundgemacht. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Der Beschluss betrifft alle Unternehmen, die persönliche Schutzausrüstungen herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen für persönliche Schutzausrüstung.

Stand: 15.12.2022

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