Verbraucherrechte: Checkliste für allgemeine vorvertragliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (§ 5a KSchG)
Gesetzliche Vorgaben
Lesedauer: 1 Minute
Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen helfen, die gesetzlichen Vorgaben des § 5a Konsumentenschutzgesetz (KSchG) für vorvertragliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Verbraucherrechte: Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Detail“.
Für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern nach den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) ist diese Checkliste nicht anwendbar. Bei Bedarf verwenden Sie die eigene Checkliste für Außergeschäftsraumverträge.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Informationsverpflichtungen auch Offenlegungspflichten nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen (z.B. Unternehmensgesetzbuch, Gewerbeordnung). Informationen finden Sie auf im Thema Vertragsrecht im Internet.
Die dargestellten Informationen sind in klarer und verständlicher Weise dem Verbraucher VOR seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen, soweit sich diese nicht bereits unmittelbar aus den Umständen ergeben. Besondere Vorgaben, in welcher Form solche Informationen zu geben sind, bestehen nicht. Sie können z.B. durch Aushang im Geschäftslokal, durch Aufdruck am Produkt oder als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt werden.
Bei Unsicherheiten sollte juristischer Rat eingeholt werden.
Gesetzliche Vorgaben | Beispiel: Kauf eines Diamantrings mit sofortiger Übergabe im Juweliergeschäft |
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Stand: 04.08.2022