Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Ernährungsberatung

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Lesedauer: 1 Minute

Zugangsvoraussetzungen Ernährungsberatung

 

Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des Gewerbes

 

„Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“

 

ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin gebunden.

Stand: 10.03.2022