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Kostenfalle durch Eintragungsofferte für Telefonbuch

Schreiben wirbt mit einem kostenpflichtigen Eintrag auf telefonbuchonline.at und sieht eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren vor

Lesedauer: 1 Minute

10.08.2026

Unternehmen erhalten derzeit eine „Eintragungsofferte“ für das „Telefonbuch 2026“. Das Schreiben fordert dazu auf, vollständige Unternehmensdaten einzutragen, das Formular zu unterschreiben und zurückzusenden. Mit der Unterschrift wird laut Kleingedrucktem ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen. Der Eintrag kostet 969 Euro netto pro Jahr und hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Achten Sie besonders auf die Vertragsbedingungen im Kleingedruckten.

Merkmale

  • Das Schreiben trägt die Bezeichnung „Telefonbuch 2026“ und verweist auf die Website telefonbuchonline.at.
  • Als Absender wird „MKW Medien Kommunikation Werbung“ genannt. Im Schreiben finden sich Anschriften in Wien und Düsseldorf.
  • Die „Eintragungsofferte“ trägt eine Nummer und ist datiert.
  • Empfänger:innen sollen unter anderem Branche, Name, Straße, PLZ/Ort, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse und Homepage eintragen.
  • Für die Annahme soll das Formular unterschrieben und zurückgesendet werden.
  • Als Kontaktmöglichkeiten werden z. B. die Telefonnummer +43 1 348 46 11 und z. B. die E-Mail-Adresse mail@telefonbuchonline.at angegeben.
  • Der angebotene „Businesseintrag“ umfasst laut Schreiben die Branche, den Namen, die aktuelle Anschrift der Geschäftsstätte und eingetragene Kontaktdaten.
  • Optional können laut Schreiben weitere Informationen wie Öffnungszeiten, Bilder und Videos veröffentlicht werden.
  • Der Eintrag kostet laut Angebot 969 Euro netto pro Jahr.
  • Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
  • Laut Vertragsbedingungen verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben, Telefax oder E-Mail gekündigt wird.
  • Im Kleingedruckten steht, dass die Veröffentlichung als „Auftragsbestätigung“ gilt und Änderungen innerhalb von vier Tagen nach Einsendung des Auftrags bekannt gegeben werden sollen.
  • Mit der Unterschrift bestätigt die unterzeichnende Person laut Formular unter anderem, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein und die Vertragsbedingungen gelesen zu haben.

Gehen Sie auf dieses Angebot nicht ein, unterschreiben Sie das Formular nicht, geben Sie keine Unternehmensdaten weiter und leisten Sie keine Zahlung!

Muster

Bild der Phishing-Nachricht. Informationen befinden sich oberhalb
© WKÖ

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