10. Bezirk, Plan Nr. 8437
Öffentliche Auflage von 05.03.2026 bis 16.04.2026
Lesedauer: 1 Minute
Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-10, Vollnhoferplatz, Filmteichstraße, Linienzug 11-13, Oppenheimgasse, Linienzug 14-15, Koliskogasse, Burgenlandgasse, Linienzug 16-18, Palisagasse und Linienzug 19-20 sowie die Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebietes ausgearbeite im 10. Bezirk, KG Oberlaa Stadt und Simmering
Durch eine stärkere Reglementierung der Bebauungsmöglichkeiten im gegenständlichen Planungsgebiet, soll auf die kleinstrukturierte überwiegende Einfamilienhausbebauung sowie die vorhandene infrastrukturelle Versorgung und Erschließung Rücksicht genommen werden.
Konkret werden bei den Wohngebieten in der Bauklasse I die Höhenbeschränkungen von 7,5 auf 6,5 m reduziert, die bebaute Fläche der Gebäude darf nicht mehr als 150 m² betragen und es dürfen höchstens zwei Hauptgeschoße sowie höchstens ein Dachgeschoß zur Gänze oder zum Teil über dem anschließenden Gelände liegen.
Dadurch soll gleichzeitig die Freihaltung und Sicherung großer zusammenhängender Grünräume im Blockinneren erzielt werden. Dies wird zusätzlich durch die Festlegung von Flächen, die gärtnerisch auszugestalten sind, forciert.
Ebenfalls unter dem Aspekt der Naturschutzrelevanz und des besonderen Stellenwerts von natürlichem Boden soll in zwei Randbereichen des Gebiets eine Ausweisung als Schutzgebiet – Wald- und Wiesengürtel erfolgen. In einem dieser beiden Bereiche soll für zwei bereits bestehende Gebäude der ehem. Radio Austria Anlage aufgrund ihrer historischen Relevanz und Stadtbildwirksamkeit zusätzlich eine Schutzzone festgesetzt werden.
Der Planentwurf liegt von 05.03.2026 bis 16.04.2026 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.