Zum Inhalt springen
Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
© Francesco Scatena | stock.adobe.com

22. Bezirk, Plan Nr. 8473

Öffentliche Auflage von 29.01.2026 bis 12.03.2026

Lesedauer: 1 Minute

29.01.2026

Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Lilly-Dillenz-Straße, Linienzug 1-4, Doris-Lessing-Allee, Cassinonestraße, Linienzug 5-6, Linienzug 6-7 (Straßencode 06941), Linienzug 7-8 (Straßencode 06939), Cassinonestraße, Linienzug 9-10 (Straßencode 06939), Linienzug 10-11 (Straßencode 06941), Eileen-Gray-Gasse und Sonnenallee
im 22. Bezirk, KG Aspern und Breitenlee.

Der Entfall des Anschlussgleises ans ehemalige Opel-Werk entlang des östlichen Randes der Seestadt hat die Möglichkeit eröffnet, die neuen Gewerbeflächen und ihre Erschließungsstruktur unter Einbeziehung eines Teils der Gleisflächen neu zu strukturieren, die Flächenkonfiguration der Parkanlage im Gebiet besser an den östlichen Grünzug anzubinden sowie zusätzliche Verbindungen zwischen dem Stadtentwicklungsgebiet und dem östlich angrenzenden Siedlungsraum zu schaffen.

Im südlichen Bereich soll eine Sammelgarage für insgesamt höchstens 175 Stellplätze errichtet werden. Auf den Betriebsflächen gilt ein Höchstausmaß an errichteten Stellplätzen von 150 vH des gesetzlichen Wertes, wobei das Ausmaß an Stellplätzen im Freien auf maximal 10 vH der Bauplatzfläche begrenzt wird.

Die Bauplätze sind im Ausmaß von mindestens 20 vH gärtnerisch auszugestalten. Bei Flächen mit einer zulässigen Gebäudehöhe zwischen 7,5 und 26 m sind die Straßen- und Gebäudefronten mindestens im Ausmaß von 20 vH zu begrünen. Im Gemischten Baugebiet – Geschäftsviertel ist die Errichtung von Wohnungen und Heimen nicht zulässig.

Der Planentwurf liegt von 29.01.2026 bis 12.03.2026 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.