Steuerrecht im Metaverse
Erfahren Sie, wie virtuelle Transaktionen und digitale Güter besteuert werden.
Lesedauer: 6 Minuten
Steuerliche Herausforderungen im virtuellen Raum
Die virtuelle Präsenz eines Unternehmens im Metaversum bedingt für sich genommen noch keine steuerrechtlichen Besonderheiten. Maßgeblich ist, wie die Transaktionen ausgestaltet sind und in welchem Maße Leistungs- und Zahlungsmodalitäten genutzt werden, für welche es bereits Regelungen und Verfahren gibt (z. B. im E-Commerce). Je stärker die Elemente einer Transaktion im Metaversum verankert sind, desto ausgeprägter werden steuerrechtliche Unsicherheiten.
Folgende Besonderheiten sind hervorzuheben:
- Virtuelle Güter und Dienstleistungen: Der Kauf und Verkauf sowie das Mieten von virtuellen Immobilien, NFTs (Non-Fungible Tokens) sowie die Erbringung digitaler Dienstleistungen – es muss geklärt werden, ob und wie diese Transaktionen besteuert werden, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.
- Globale Reichweite: Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen und Produkte einer globalen Kundschaft an. Diese grenzüberschreitenden Aktivitäten können Steuerpflichten in mehreren Ländern nach sich ziehen. Diesfalls sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Umsatzsteuer im Metaverse
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuerpflicht eine der wichtigsten steuerlichen Fragestellungen. Wiederum gilt es mangels einschlägiger Bestimmungen das bestehende Umsatzsteuerrecht bestmöglich anzuwenden:
Ein Verkauf über etablierte E-Commerce-Infrastrukturen ist steuerrechtlich nicht anders zu beurteilen, nur weil die Produkte in einem Metaverse-Shop (z. B. über Virtual Reality) anstelle eines herkömmlichen Online-Shops präsentiert werden. Eine Lieferung eines physischen Gutes kann somit beispielsweise im ersten Schritt im Metaversum initiiert werden, ohne dass hierbei steuerrechtliche Besonderheiten beachtet werden müssten.
Anders verhält sich dies bei digitalen Gütern und Dienstleistungen. Sofern eine elektronisch erbrachte Dienstleistung vorliegt, ist diese grundsätzlich am Ort des/der Leistungsempfänger steuerbar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um B2B-Leistungen an Unternehmen oder um B2C-Leistungen an Nichtunternehmer handelt. Die räumliche Lokalisierung dieses Ortes könnte aufgrund der Blockchain-Technologie im Metaversum wiederum nur schwer zu ermitteln sein.
Die Erhebung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Metaversum ist eine der wichtigsten steuerlichen Fragestellungen. Unternehmen müssen feststellen, ob auf den Verkauf virtueller Güter oder die Erbringung digitaler Dienstleistungen Umsatzsteuer anfällt und wie diese abgeführt werden muss und welches Recht anzuwenden ist.
- Steuerpflicht in Österreich: Österreichische Unternehmen, die im Metaversum tätig sind, unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Die Frage ist, wo der „Ort der Leistung“ liegt, da dieser entscheidet, ob und wie die Umsatzsteuer erhoben wird. In vielen Fällen gilt der Ort, an dem der Kunde ansässig ist, als maßgeblich.
- EU-weite Regelungen: Unternehmen, die innerhalb der EU digitale Dienstleistungen im Metaversum erbringen, können den sogenannten One-Stop-Shop (OSS) nutzen, der eine zentrale Anmeldung und Abrechnung der Umsatzsteuer innerhalb der EU ermöglicht. Dies vereinfacht die Abwicklung und erspart die Registrierung im jeweiligen Land.
- Steuerliche Registrierung im Ausland: Wenn ein Unternehmen virtuelle Dienstleistungen oder Güter an Kunden außerhalb der EU verkauft, kann es erforderlich sein, sich in den jeweiligen Ländern steuerlich zu registrieren und die dort geltende Umsatzsteuer abzuführen.
Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Die Einkünfte, die Unternehmen oder Einzelpersonen im Metaversum erzielen, unterliegen der Einkommens- oder Körperschaftsteuer, je nachdem, ob es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handelt. Diese Einnahmen müssen ordnungsgemäß erfasst und besteuert werden.
Die Zuordnung von Personen und Transaktionen im Metaversum zu bestimmten Ländern und damit zu jeweiligen Jurisdiktionen kann durch das anonymisierte Auftreten der Beteiligten, das mithilfe der Blockchain-Technologie ermöglicht wird, erheblich erschwert werden. Daher ist es häufig nicht mit Gewissheit feststellbar, ob überhaupt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und, falls ja, welche Staaten daran beteiligt sind.
Infolgedessen ist eine klare Bewertung der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht im Metaversum häufig problematisch, da die klassischen Anknüpfungspunkte des Steuerrechts (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz der Geschäftsleitung etc.) schwer festzustellen sein können.
- Besteuerung von Einkünften aus virtuellen Aktivitäten: Die im Metaversum erzielten Einnahmen, sei es aus dem Verkauf von NFTs, virtuellen Gütern oder Dienstleistungen, sind steuerpflichtig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Einkünfte in ihrer Buchhaltung korrekt erfasst werden und die entsprechenden Steuern abgeführt werden.
- Nationale und internationale Steuerpflicht: Wenn Unternehmen im Metaversum weltweit tätig sind, stellt sich die Frage, wo die Steuerpflicht liegt. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und anderen Ländern können helfen, Steuerkonflikte zu vermeiden, indem sie regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Ein Wiener Start-up betreibt eine Online-Plattform für virtuelle Events im Metaversum. Der offizielle Sitz ist in Wien. Die Kundschaft kommt vorwiegend aus Deutschland und der Schweiz. Die Umsätze boomen und das deutsche Finanzamt meldet sich, weil das österreichische Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt und es prüfen will, ob Anknüpfungspunkte für eine Einkommensbesteuerung in Deutschland bestehen.
Fazit:
Unternehmen im Metaversum, die digitale Dienste anbieten, müssen sehr genau prüfen, in welchen Ländern sie steuerlich registrierungs- oder abgabepflichtig sind.
Kryptowährungen und ihre steuerliche Behandlung
Im Metaversum werden viele Transaktionen mit Kryptowährungen oder spezifischen Plattformwährungen durchgeführt. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen, da ihre Verwendung oft grenzüberschreitend und spekulativ ist. Zur Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs lässt sich – in groben Zügen Folgendes sagen:
- Versteuerung von Kryptowährungen: Seit der Ökosozialen Steuerreform 2022 gelten Kryptowährungen als Kapitalvermögen (§ 27b EStG). Damit unterliegen Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen (Neubestand ab 1.3.2021) unabhängig von der Haltefrist dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Die früheren Regeln für Spekulationsgeschäfte (1-Jahres-Frist, Freigrenze 440 €) gelten nur noch für Altbestände (vor 1.3.2021 erworben).
- Versteuerung von NFTs: Gewinne aus NFT-Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif (bis zu 55 %). Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind Gewinne steuerfrei.
Steuerliche Risiken und Compliance
Die Komplexität der Steuerregelungen im Metaversum bringt für Unternehmen das Risiko von Steuerverstößen oder -hinterziehungen mit sich, insbesondere wenn internationale Transaktionen oder Kryptowährungen im Spiel sind. Eine gründliche steuerliche Planung und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben sind daher entscheidend.
- Buchführungspflichten: Auch für Geschäfte im Metaversum gelten die üblichen steuerrechtlichen Buchführungspflichten. Unternehmen müssen alle Einnahmen und Ausgaben, auch jene in Kryptowährungen oder durch virtuelle Transaktionen, lückenlos dokumentieren. In Österreich sind gem. § 132 BAO sämtliche steuerrelevanten Unterlagen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
Bei Schenkungen von Kryptowährungen und NFTs besteht bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen eine Anzeigepflicht an das Finanzamt. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Der Einsatz spezialisierter Software-Tools zur Dokumentation von Kryptowährungen und NFTs wird empfohlen.
- Steuerprüfungen: Unternehmen, die im Metaversum tätig sind, sollten auf mögliche Steuerprüfungen vorbereitet sein. Steuerbehörden können Transaktionen im Metaversum genauer überprüfen, insbesondere wenn Kryptowährungen verwendet werden, um Steuerumgehung oder Geldwäsche zu verhindern.
Die steuerlichen Regelungen rund um Kryptowährungen, NFTs und das Metaversum unterliegen einem stetigen Wandel und sind mit hoher Komplexität verbunden. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und auf Veränderungen angemessen reagieren zu können, ist die Hinzuziehung eines allenfalls spezialisierten Steuerberaters empfehlenswert.