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Flexible Arbeitszeit im Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting

Broschüre

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Stand: 01.05.2026

Information zu flexiblen Arbeitszeitmodellen im Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting. Behandelt werden Gleitzeit, durchrechenbare Arbeitszeit (Bandbreite), Teilzeit mit Mehrarbeit, 4-Tage-Woche sowie Regelungen zu Arbeitszeitgrenzen, Überstunden, Zeitausgleich und den Voraussetzungen für die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle.

Diese Broschüre befasst sich mit folgenden Themen:

1. Normalarbeitszeit im Kollektivvertrag für Angestellte im in Information und Consulting
1.1. Normalarbeitszeit und Abgrenzung zu Überstunden
1.2. Normalarbeitszeit und Abgrenzung zur Mehrarbeit
1.3. Die Wochenarbeitszeit im Rahmenkollektivvertrag
1.4. Die Tagesarbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz
1.5. Verteilung der Normalarbeitszeit
1.6. Wechselnde Lage der Normalarbeitszeit

2. Flexible Arbeitszeitmodelle im Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting im Überblick

3. Gleitende Arbeitszeit
3.1. Form
3.2. Notwendige Inhalte
3.3. Gleitzeitperiode (Dauer des Durchrechnungszeitraumes)
3.4. Gleitzeitrahmen
3.5. Fiktive Normalarbeitszeit
3.6. Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeitgrenzen bei Gleitzeit
3.7. Überstunden sind auch bei einer Gleitzeitvereinbarung möglich
3.8. Bestehende Gleitzeitvereinbarungen – Was ändert sich mit 1.9.2018?

4. Durchrechenbare Arbeitszeit (Flexible Arbeitszeit - Bandbreite)
4.1. Durchrechnungszeitraum
4.2. Wöchentliche und tägliche Normalarbeitszeit
4.3. Überstunden
4.4. Gehalt – Stundenkonto
4.5. Form
4.6. Jugendliche

5. Durchrechenbare Arbeitszeit und Mehrarbeit bei Teilzeit
5.1. Ausnahmen vom Zuschlag

6. Vier-Tage-Woche
6.1. Tägliche Normalarbeitszeit

7. Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden
7.1. Benachteiligungsverbot
7.2. Motivkündigungsschutz


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

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