Arrangement von einer Holzuhr mit einem blauen Kalender sowie Post-its und ein Kugelschreiber auf dunkelblauem Hintergrund
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Arbeiten am Wochenende

Voraussetzungen für eine Vereinbarung zur Ausnahme von der Wochenendruhe

Lesedauer: 3 Minuten

Ausnahme von der Wochenendruhe aufgrund betrieblich vereinbarter Ausnahmen

Seit dem 1.9.2018 dürfen auch auf betrieblicher Ebene Ausnahmen vom Verbot, Mitarbeiter während der Wochenendruhe zu beschäftigen, vereinbart werden. Diese Ausnahmen auf betrieblicher Ebene greifen nur dann, wenn die dafür vorgesehenen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Formale Voraussetzungen:

Eine Ausnahme vom Verbot, Mitarbeiter während der Wochenendruhe zu beschäftigen, kann, wenn ein Betriebsrat gewählt ist, nur durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden.

In Betrieben, in welchen ein Betriebsrat nicht gewählt ist, kann die Ausnahme vom Verbot der Wochenendarbeit mit dem einzelnen betroffenen Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Vereinbarung hat zwingend schriftlich zu erfolgen.

Inhaltliche Voraussetzungen:

Für jene Beschäftigungen, die ohnedies aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme bzw. aufgrund einer Verordnung oder einer kollektivvertraglichen Vereinbarung am Wochenende durchgeführt werden dürfen, ist eine weitere zusätzliche betriebsinterne Ausnahme bzw. Erlaubnis nicht erforderlich. 

Die betriebsinterne Ausnahme vom Beschäftigungsverbot während des Wochenendes darf nur zugelassen werden, wenn es dafür einen vorübergehend auftretenden besonderen Arbeitsbedarf gibt.

Falls der besondere Arbeitsbedarf seine Ursache in wiederkehrenden Ereignissen hat, ist der entsprechende Anlass in der Betriebsvereinbarung bzw. in der Einzelvereinbarung zu umschreiben.


Beispiel:
In einem malerischen Alpental findet jedes Jahr an dem, dem Muttertag folgenden Wochenende ein Treffen von Liebhabern eines bestimmten Automodells statt. Die in diesem Tal befindliche Autowerkstätte vereinbart mit dem Betriebsrat, dass jedes Jahr zu dieser gleichen Zeit die Beschäftigung der Mechaniker während des gesamten Wochenendes erlaubt ist.

Da es sich bei diesem Treffen der Autoliebhaber um ein wiederkehrendes Ereignis handelt, ist dieses Treffen als Anlass für die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot in der Betriebsvereinbarung zu umschreiben.


Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz

Für Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitgesetz ist es allerdings weiterhin nicht möglich, auf betrieblicher Ebene eine Ausnahme vom Verbot der Wochenendarbeit zu vereinbaren.


Beispiel:
In einem malerischen Alpental findet jedes Jahr an dem, dem Muttertag folgenden Wochenende ein Treffen von Liebhabern eines bestimmten Automodells statt. Ein in diesem Tal befindlicher Lebensmittelhändler vereinbart mit seinen Angestellten, dass diese während des gesamten Wochenendes, also auch am Samstag nach 18 Uhr und am Sonntag beschäftigt werden dürfen.

Diese Vereinbarung ist rechtswidrig. Die Beschäftigung der Verkaufsangestellten am Samstag nach 18 Uhr und am Sonntag bleibt verboten.


Zahlenmäßige Beschränkung

Die Möglichkeit eine Ausnahme von der Wochenendruhe festzulegen ist allerdings zahlenmäßig beschränkt. Eine diesbezügliche Ausnahme darf nur an vier Wochenenden pro Arbeitnehmer und Jahr zugelassen werden.

Dabei ist aber auch darauf zu achten, dass der betroffene Mitarbeiter nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden beschäftigt werden darf.


Beispiel:
Die Kosmetikunternehmerin an einem See in Kärnten vereinbart mit ihren Mitarbeiterinnen, dass diese während der rund sechs Wochen dauernden Hochsaison auch am Wochenende beschäftigt werden dürfen. Mit der ersten Mitarbeiterin vereinbart sie, dass diese am zweiten, dritten und vierten Wochenende im Juli sowie am zweiten Wochenende im August beschäftigt werden darf. Mit der zweiten Mitarbeiterin vereinbart sie, dass diese am dritten Wochenende im Juli sowie am ersten, zweiten und dritten Wochenende im August beschäftigt werden darf.


Ablehnungsrecht

Arbeitnehmer können eine Beschäftigung am Wochenende, die aufgrund einer Einzelvereinbarung erlaubt ist, und in Form von Überstunden zu leisten ist, aus überwiegenden persönlichen Interessen ablehnen.

Hat ein Mitarbeiter die Leistung von Überstunden am Wochenende zu Recht abgelehnt, darf er aus diesen Gründen nicht benachteiligt werden. Eine Benachteiligung ist insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung unzulässig und verboten.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.02.2024

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