EU-Stahlschutzmaßnahmen: Überprüfung der Warendefinition
Beteiligen auch Sie sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission bis 30. September 2026
Lesedauer: 1 Minute
USASeit 1. Juli 2026 gelten gemäß Verordnung (EU) 2026/1384 neue Maßnahmen für den Schutz des EU-Stahlmarktes.
Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/1384 sieht vor, dass die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2026 prüft, ob der Warenanwendungsbereich geändert werden muss. Konkret geht es um die Einbeziehung von Waren, die unter die folgenden KN-Codes fallen:
- Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen: 7303 00 10, 7303 00 90
- Draht aus Nichtlegierungen und anderen Legierungen: 7229 20 00, 7229 90 20, 7229 90 50, 7229 90 90
- rostfreier Draht: 7223 00 11, 7223 00 19, 7223 00 91, 7223 00 99 und
- Nicht legierte und andere legierte geschmiedete Stäbe: 7214 10 00, 7228 10 50, 7228 40 10, 7228 40 90.
Die Konsultation der Europäischen Kommission in Form eines Fragebogens richtet sich an Stahlhersteller (vorgelagert), Stahlverwender (nachgelagert), Stahlimporteure, Stahlhändler, Berater, Angehörige der Rechtsberufe, Wirtschaftsverbände, Arbeitgeberverbände, Hochschul- und Forschungsinstitute, Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, Regierungen von Drittländern, nationale Zollbehörden, andere Behörden und andere interessierte Interessenträger.
Da auch die Wirtschaftskammer Österreich an der Diskussion beteiligt ist, wären wir dankbar, wenn Sie ihr Feedback auch an claudia.stowasser@wko.at übermitteln würden.