Untersuchungen nach Section 301 (des Trade Act von 1974)
Überprüfung von unfairen Handelspraktiken
Lesedauer: 3 Minuten
Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act von 1974 dienen aus Sicht der US‑Regierung dazu, unfaire Handelspraktiken ausländischer Staaten zu identifizieren und darauf zu reagieren. Im Fokus stehen dabei insbesondere Maßnahmen, die US‑Unternehmen benachteiligen, etwa diskriminierende Vorschriften, staatliche Subventionen, Technologietransferauflagen oder unzureichender Schutz geistigen Eigentums. Auf Basis solcher Untersuchungen können handelspolitische Gegenmaßnahmen wie zusätzliche Zölle oder sonstige Restriktionen verhängt werden.
Die US-Regierung hat verlautbaren lassen, dass Section 301 als alternative Gesetzesgrundlage für die durch den Supreme Court für nichtig erklärten IEEPA Zölle dienen könnte. Beschleunigte Untersuchungen sollen Ergebnisse vor Ende Juli und somit vor dem Auslaufen der aktuell geltenden globalen Zölle auf Basis Section 122 (des Trade Act von 1974) bringen.
Aktuelle Untersuchungen
Kürzlich wurden daher zwei neue Section 301 Untersuchungen im März 2026 gestartet:
Am 11. März 2026 leitete der US‑Handelsbeauftragte (USTR) Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act von 1974 ein, die sich auf strukturelle Überkapazitäten und Überproduktion in verarbeitenden Industrien mehrerer Handelspartner richten. Betroffen sind 16 Volkswirtschaften, darunter China, die EU und weitere Staaten, deren Produktionskapazitäten laut USTR in bestimmten Industriesektoren wie Stahl, Aluminium, Automobile, Halbleiter, Batterien, Solarmodule und Chemie (sowie weitere) deutlich über der Marktnachfrage liegen und dadurch weltweite Wettbewerbsverzerrungen verursachen kann. Das Federal‑Register‑Dokument vom 11. März 2026 legt einen beschleunigten Ablauf fest: öffentliche Kommentare bis 15. April, Anhörungen vom 5.–8. Mai sowie eine Rebuttal‑Phase im Anschluss, sodass ein Abschluss der Untersuchung bis Juli 2026 möglich ist
Eine weitere Section‑301‑Untersuchung betrifft Staaten, die aus Sicht der US‑Regierung keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen eingeführt oder wirksam umgesetzt haben, um den Import und den Handel mit Waren aus Zwangsarbeit zu unterbinden. Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere, ob das Fehlen strikter Verbote und Durchsetzungsmechanismen dazu führt, dass Produkte aus Zwangsarbeit in den internationalen Handel gelangen und dadurch den Wettbewerb für US‑Unternehmen verzerren. Die Untersuchung kann die Grundlage für handelspolitische Maßnahmen gegenüber betroffenen Ländern bilden. Das Federal-Register-Dokument vom 12. März 2026 legt auch hier ein beschleunigtes Verfahren fest, sodass ein Abschluss der Untersuchung bis Juli 2026 möglich ist.
Darüber hinaus bestehen weitere, ältere Section‑301‑Untersuchungen, die hier nicht im Detail behandelt werden. Bereits abgeschlossene Section‑301‑Verfahren haben in der Vergangenheit wiederholt zu handelspolitischen Maßnahmen geführt, insbesondere zu zusätzlichen Zöllen. Ein prominentes Beispiel sind die Untersuchungen gegenüber China, auf deren Grundlage umfangreiche Zusatzzölle auf eine Vielzahl von Waren verhängt wurden, die teilweise bis heute in Kraft sind.
Präsidentielle Rechtsakte, Rechtsgrundlage und praktische Implikationen
Abschnitt 301 des Trade Act von 1974 ist ein US-Handelsgesetz, das dem Präsidenten und dem United States Trade Representative (USTR) ermächtigt, gegen unlautere Handelspraktiken ausländischer Regierungen Maßnahmen zu ergreifen, um den US-Handel zu schützen.
Die Gesetzesgrundlage gibt dem US-Präsidenten weitreichende Befugnisse zur Erhebung von weiteren Zöllen. Voraussetzung ist eine formelle Untersuchung durch das Office of the U.S. Trade Representative (USTR), die gewöhnlicherweise innerhalb von 12–18 Monaten (inkl. öffentliche Anhörungen) abschließt; Petitionen von Unternehmen oder selbstinitiierte Verfahren sind möglich.
Die Maßnahmen sind länderspezifisch ausgestaltet und richten sich gegen Verstöße gegen Handelsabkommen, diskriminierende oder unangemessene Praktiken, die US-Exporte belasten. Die zusätzlichen Zölle sind nicht gedeckelt, können dauerhaft gelten und müssen alle 4 Jahre überprüft werden.