Finanzdienstleister, Fachverband

Träger des Gütesiegels des Fachverbands Finanzdienstleister – Standesregeln

Gewerbliche Vermögensberater & Wertpapiervermittler, Crowdinvesting-Plattformen und Pfandleiher

Lesedauer: 1 Minute

1. Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler mit Gütesiegel

Seit November 2013 haben alle Berufsangehörigen der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler in Österreich die Möglichkeit, sich freiwillig den Standes- und Ausübungsregeln zu verpflichten. Nur wer erklärt, sich an diese Regeln zu halten, sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister zu unterwerfen und außerdem verspricht, mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenzuarbeiten, darf das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister tragen.

Hier finden Sie alle Finanzberater und Finanzberaterinnen, die das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister tragen dürfen (österreichweit über 500 Trägerinnen und Träger des Gütesiegels):

2. Crowdinvesting-Plattformen mit Gütesiegel

Plattform-Betreiber, die sich zu den Standesregeln bekennen, verpflichten sich zur umfangreicheren Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, müssen sich regelmäßig weiterbilden und halten stärkere Transparenzregeln ein.

Zur Liste der Crowdinvesting-Plattformen mit Gütesiegel.

3. Pfandleihunternehmen mit Gütesiegel

Pfandleiher haben auch die Möglichkeit, sich Standesregeln zu unterwerfen und damit das Gütesiegel zu tragen.

Zur Liste der österreichischen Pfandleihunternehmen, die das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister tragen.


Sie haben Interesse am Beitritt zu den Standesregeln?

Als Gewerblicher Vermögensberater oder Wertpapiervermittler wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachgruppe Finanzdienstleister im jeweiligen Bundesland.

Als Crowdfunding-Plattform oder Pfandleihunternehmer schreiben Sie bitte an finanzdienstleister@wko.at

Sie erhalten sodann die notwendigen Beitrittsunterlagen.


Stand: 01.05.2023